NLWKN Niedersachsen klar Logo

Schutzstatus

Im vergangenen Jahrhundert wurden Fledermäuse noch gejagt, doch sind sie in Deutschland bereits seit 1936 geschützt. Aktuell sind sie nicht nur nach deutschem, sondern auch nach europäischem und internationalem Recht geschützt.

Niedersachsen:

Die Rote Liste Niedersachsen führt alle Fledermausarten in den Kategorien: gefährdet, stark ge­fährdet sowie vom Aussterben be­droht auf.

Deutschland:

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten besonders oder streng geschützt. In der Roten Liste des Bundes sind sie in fast allen Kategorien vertreten (ausgestorben oder verschollen, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, gefährdet, Gefährdung unbekannten Ausmaßes, extrem selten, Vorwarnliste, Daten unzureichend, ungefährdet). Als vollständig ausgestorben gilt beispielsweise die Langflügelfledermaus, wohingegen die Fransenfledermaus als ungefährdet gilt.

EU-Recht:

Im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU werden vier der in Niedersachsen vorkommenden Fledermausarten gelistet (Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Mopsfledermaus und Teichfledermaus). Dies bedeutet, dass es erforderlich ist, Schutzgebiete speziell auf die Bedürfnisse der geschützten Arten auszuweisen. Über den Anhang IV sind alle Fledermausarten im ganzen Land streng geschützt.

Internationales Recht: Bonner und Berner Konvention

Die Berner Konvention ist ein Übereinkommen europäischer und afrikanischer Staaten zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung ihrer Lebensräume. Alle Fledermäuse außer der Zwergfledermaus sind als streng geschützt in dem Anhang II der Konvention gelistet. Die Zwergfledermaus selbst gilt als geschützte Art und befindet sich im Anhang III.

Die Bonner Konvention ist ein vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen getragenes Programm zum Schutz wandernder Arten. Die Ausarbeitung von Regionalabkommen ist für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten vorgesehen, vor allem zur zwischenstaatlichen Koordinierung für rechtsverbindlichen Schutz und Erhaltung über den gesamten Wanderungsbereich. Im Rahmen der dritten Konferenz der Bonner Konvention wurde 1994 das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen EUROBATS (Agreement on the Conservation of Populations of European Bats) beschlossen. Darin enthalten ist ein Tötungsverbot sowie die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung der 51 in Europa vorkommenden Fledermausarten zu treffen. Hierzu soll der Zustand und die Entwicklung des Fledermausbestands überwacht werden. 38 Staaten gehören dem EUROBATS an.

EUROBATS verbindet die Mitgliedsstaaten und ermöglicht so besonders für wandernde Arten Schutz. Bisher beläuft sich der Schutz über Europa und Nordafrika bis hin zum Mittleren Osten. Eine Hauptaufgabe ist das Monitoring der Arten, um Trends der verschiedenen Arten festzustellen. Speziell für die wandernden Arten werden die Wanderrouten und das -verhalten festgestellt und die damit zusammenhängenden Gefährdungsursachen identifiziert.



Fledermausstollen Bildrechte: M. Papenberg

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln