Ernteablauf
Ablauf nach der Anerkennung der Erntebestände
1. Anfragen beim NLWKN
Bei Bedarf an gebietseigenen Gehölzen aus dem Erntekataster Niedersachsens können die zertifizierten Beernterinnen und Beernter beim NLWKN Anfragen zu konkreten Beständen stellen, der NLWKN leitet dann die Kontaktdaten der Eigentümerinnen / Eigentümer an die Beernterinnen und Beernter weiter. In den Anerkennungsunterlagen geben die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gehölzbestände an, welche Daten zur Kontaktaufnahme weitergeleitet werden dürfen.
2. Vertragsbildung
Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer spricht mit den Beernterinnen und Beerntern über eine potentielle Vertragsbildung (Pachtverträge etc.).
3. Mitteilung Pachtvertrag
Falls ein Vertrag geschlossen wird, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, dem NLWKN dieses (Pachtvertrag ja/nein, Pachtdauer) formlos unter gebietseigene-gehoelze@nlwkn.niedersachsen.de mitzuteilen, sodass diese Bestände im Kataster entsprechend markiert werden können.
4. Melden der Erntemengen
Nach der Ernte oder gesammelt am Jahresende werden die Erntemenge sowie der jeweilige Erntezeitpunkt pro Erntebestand durch das Ernteunternehmen beim NLWKN gemeldet. Die Übermittlung kann auch in Form des Ernteprotokolls vorgenommen werden.
Sammelgenehmigungen
Das Erteilen von Sammelgenehmigung erfolgt nach § 39 Abs. 4 BNatSchG.
Danach ist für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde erforderlich. Hier heißt es: „Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der Produktion regionalen Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.“ (§ 39 Abs. 4 BNatSchG)
Entsprechend des Fachmoduls „Gebietseigene Gehölze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (PDF) wird für Wälder (inkl. der dazugehörigen Waldränder) in Niedersachsen keine Sammelgenehmigung benötigt, da die Ernte dort als forstliche Nebennutzung gewertet wird. Bei Gehölzvorkommen wie Hecken, die sich in der freien Natur befinden, ist dagegen eine Sammelgenehmigung erforderlich.
Die Notwendigkeit einer Sammelgenehmigungen besteht demnach
- für Gehölze in der freien Landschaft,
- NICHT für Wälder und Waldränder,
- NICHT für Samenplantagen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA), das Sammeln gilt auch dort als forstliche Nebennutzung,
- NICHT in Flächen der Natürlichen Waldentwicklung in Niedersachsen (NWE 10-Flächen), das Sammeln ist dort nach dem NWE10–Erlass vom 01.07.2018 (Nr. 6.6) in der Regel unzulässig.
Die Vorlagen für die Sammelgenehmigung befinden sich zurzeit noch in Abstimmung und sind dann zukünftig hier zu finden.
Wenn Sie Fragen zu den Sammelgenehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen haben, wenden Sie sich bitte an gebietseigene-gehoelze@nlwkn.niedersachsen.de.
Zertifizierung
Um eine Nivellierung der bestehenden einzelnen Zertifiziersysteme zu erreichen, wurden 2019 vom BMU verbindliche Kriterien für eine Zertifizierung im Rahmen eines Fachmoduls „Gebietseigene Gehölze“ (PDF) festgelegt und 2023 aktualisiert. Dieses Modul dient als Grundlage zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Gehölze bzw. Gehölzsaatgut gebietseigener Herkünfte bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Eine Anerkennung von Erntebeständen gebietseigener Gehölze ist Grundvoraussetzung, um einerseits eine ausreichende Saat- und Pflanzgutverfügbarkeit innerhalb der Vorkommensgebiete gewährleisten zu können und andererseits eine Rückverfolgbarkeit heimischer Gehölze zu ermöglichen. Die Anerkennung der Gehölzvorkommen, welche über die Vergabe einer Erntebestandsnummer erfolgt, ist Voraussetzung für die Ernte gebietseigener Gehölze durch Unternehmen und die Produktion gebietseigener Gehölze in den Baumschulen nach dem Fachmodul des BMUV.
Eine Auflistung der zertifizierten Baumschulen finden Sie auf der Seite der „Zertifizierung Bau GmbH“: Gebietseigene Gehölze (BMU-Fachmodul) - Zertifizierung.