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Erntebestände / Erntekataster

Anforderungen an einen Erntebestand
Als Anerkennungsbestände bieten sich die bereits durch die NW-FVA angelegten Samenplantagen auf den Landesflächen sowie natürliche Erntebestände an. An einen natürlichen Erntebestand sowie an Samenplantagen werden verschiedene Anforderungen gestellt.

Die relevanten Kriterien für die Auswahl natürlicher Erntebestände finden sich in dem Ablaufschema „Vorgehen bei der Auswahl von natürlichen gebietseigenen Beständen in Niedersachsen“ (PDF zum Download). Wenn Sie einen natürlichen gebietseigenen Erntebestand auf Ihren Flächen vermuten, melden Sie uns diesen bitte unter gebietseigene-gehoelze@nlwkn.niedersachsen.de.

Bitte beachten Sie, dass unser Interesse bei der Anerkennung vor allem den gängigen Baum- und Straucharten gilt, welche in der „Liste der Massengehölze Niedersachsens“ (PDF zum Download) zusammengestellt sind.

Anschließend an Ihre Meldung findet eine Begutachtung des potentiellen natürlichen Erntebestandes auf der Fläche statt. Bei Bestätigung der vorherigen Einschätzungen werden vom NLWKN Anerkennungsunterlagen versandt. Diese enthalten auch die Erntebestandsnummer. Die Anerkennung gilt zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Mit der Anerkennung eines Erntebestandes gehen keine Einschränkungen der Flächennutzung einher und es sind keine Kosten damit verbunden.

Die Prüfung der naturschutzfachlichen Belange erfolgt in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde.

 

Erntekataster
Die einzelnen Erntebestände Niedersachsens werden unter Vergabe der Erntebestandsnummer in einem öffentlichen Kataster zusammengeführt. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind die Informationen dort nur bis auf die Landkreisebene einzusehen.
Um weitere Informationen zu erhalten, ist eine Kontaktaufnahme mit dem NLWKN notwendig:
gebietseigene-gehoelze@nlwkn.niedersachsen.de

Das Kataster steht hier in der jeweils aktuellen Fassung sowohl als PDF als auch als Excel-Datei zum Download zur Verfugung:

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