NLWKN Niedersachsen klar Logo

Flächenvorsorge

Ziel der Flächenvorsorge ist es Bebauungen von Überschwemmungsgebieten fernzuhalten und so das Schadenspotential von Hochwasser zu begrenzen.

Die Flächennutzung ist in Deutschland in verschiedenen Verwaltungsebenen in Form von Landes-, Regional- und Bauleitplanung festgelegt. Während der Bund die Rahmenbedingungen vorgibt, entscheiden die Länder über deren Umsetzung. Die Gemeinden haben einen eigenen Spielraum zur Umsetzung der Vorgaben. (DKV, 2003; Broschüre Hochwasserschutz in Nds.pdf, S. 56)

Handlungsmöglichkeiten:

  • Sicherung von Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz (z. B. vorhandene und rückgewinnbare Überschwemmungs- und Retentionsflächen)
  • Sicherung von Flächen für den technischen Hochwasserschutz (z. B. für Hochwasserrückhaltebecken oder Talsperren/Stauanlagen)
  • Reduzierung des Schadenspotenzials in hochwassergefährdeten Bereichen durch Nutzungsbeschränkungen bzw. hochwasserangepasste Nutzungsformen

(Quelle: Spiekermann, J., Franck E. (2014): Anpassung an den Klimawandel in der räumlichen Planung, Arbeitsberichte der ARL 11, S.85)

Bauleitplanung

Ziel der Bauleitplanung ist das Freihalten bzw. eine angepasste Nutzung von hochwassergefährdeten Flächen. Gefahren- und Risikokartensind in Niedersachsen die zentrale Informationsgrundlage hierfür. Kommunen können mithilfe dieser Informationen in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen hochwasserangepasste Bauweisen oder Objektausstattungen festlegen und Retentionsräume erhalten. Flächen können komplett von hochwassergefährdeten Nutzungen freigehalten werden. Die regionale Raumordnung und die Landesplanung unterstützen die Kommunen dabei mit Vorgaben in ihren Planwerken und tragen damit ebenfalls zur Verringerung von Hochwasserrisiken bei.

Innerhalb der Bauvorsorge lassen sich alle Maßnahmen beschreiben, die Häuser und Wohnungen besser an das Risiko durch Hochwasser anpassen. Durch die Gefahren- und Risikokarten ist es auch dem privaten Nutzer möglich, die Hochwasserrisiken seines Grundstückes zu erkennen und rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Die Bauleitplanung besteht aus einer zweistufigen Planung, die aus Flächennutzungs- und Bebauungsplanung besteht, diese sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Weser bei Rinteln   Bildrechte: Dieter Schütz / www.pixelio / www.pixelio.de

Weser bei Rinteln

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Pressestelle NLWKN

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln