Eigenvorsorge
Innerhalb der Hochwasservorsorge können Maßnahmen in vielen unterschiedlichen Bereichen durchgeführt werden, mit dem Ziel, die Anfälligkeit für Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern. Neben den Bereichen der staatlichen bzw. kommunalen Vorsorge wie das Flächenmanagement, der technische Hochwasserschutz, die Bereitstellung von Warnsystemen und das Katastrophenmanagement stellen Eigenvorsorgemaßnahmen wie Informations- und Verhaltensvorsorge, Bauvorsorge sowie Risikovorsorge wichtige Bereiche des vorsorgenden Hochwasserschutzes dar.
Die Vorsorgepflicht des Bürgers wird im Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) (2009) deutlich. Dieses enthält den Hinweis, dass „jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, […] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen […] (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes Art. 1, Abs. 4, §31 a (2) bzw. WHG §5 Abs. 2)".
Für eine umfassende Eigenvorsorge zur Minimierung der eigenen Gefährdung und der persönlichen Schadensfälle stehen verschiedene Informationsmöglichkeiten, Empfehlungen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigsten Bereiche der Eigenvorsorge sind nachfolgend aufgeführt und erläutert.
Maßnahmen zur Eigenvorsorge |
Informationsvorsorge (alarmieren, warnen und über bevorstehende Ereignisse informieren) |
Verhaltensvorsorge (Checklisten, aufklären und vorbereiten auf hochwasserbedingte Gefahrensituationen) |
Bauvorsorge (Baumaterialien, angepasste Bauweise) |
Risikovorsorge (Versicherung) |
Zu den staatlichen bzw. kommunalen Vorsorgemaßnahmen gelangen Sie über diesen Link...
Das Deutsche Klimavorsorgeportal der Bundesregierung bündelt Daten, Informationen und Hilfestellungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2020
Ansprechpartner/in:
Pressestelle NLWKN