Datensammlung Überschwemmungsgebiete - Begriffe
Überschwemmungsgebiet
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. (WHG, §76, Absatz 1)
Überschwemmungsgebiets-Verordnung
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Attribut „Technische Basis“).
Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2).
Einstweilig sichergestellte Überschwemmungsflächen
Bezeichnung für die vom Land Bremen ergänzend zur Verfügung gestellten Überschwemmungsgebiete.
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
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