Artikel-Informationen
Biologische Vielfalt
von Katrin Schütte
Die Landschaften Niedersachsens sind geprägt von einer großen Vielfalt. Vom Harz bis zur Nordseeküste beheimaten sie ein großes Spektrum an unterschiedlichen Biotopen als Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten. Die Vielfalt der Lebensräume bilden zusammen mit der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten die biologische Vielfalt.
Niedersächsischer Weg: Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten als Kooperation zwischen Naturschutz und Landnutzung
Neben der hoheitlichen Sicherung der FFH-Gebiete und der laufenden Natura 2000-Maßnahmenplanung bedarf es auch aktiver Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Gebiete, um bereits eingetretene negative Veränderungen ganz oder teilweise umzukehren oder drohende Verschlechterungen abzuwehren. mehrVerarmung statt Bereicherung – Die Gefährdung der einheimischen Biodiversität durch invasive Arten
Invasive Arten gelten weltweit als eine der größten Bedrohungen für die Biodiversität. Unabsichtlich oder absichtlich eingeführt, können sie einheimische Arten verdrängen. Die EU hat einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen; Umsetzung und Koordination in Niedersachsen erfolgen durch den NLWKN. mehrNatura 2000-Maßnahmenplanung in den Ästuaren
Die Natura 2000-Gebiete in den Ästuaren von Ems, Weser und Elbe wurden als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der NLWKN, der im Niedersächsischen Küstenmeer außerhalb des Nationalparks als untere Naturschutzbehörde zuständig ist, erstellt die Maßnahmenplanung für diese Gebiete. mehrNaturschutzgroßprojekt „Krautsand“ - die Vielfalt der Tideelbe bewahren
Das neue Naturschutzgroßprojekt „Krautsand“ des WWF Deutschland wird durch das Bundesprogramm „chance natur“ gefördert. Der NLWKN ist Bewilligungsbehörde und begleitet das Projekt als Flächeneigentümer, Fachbehörde für Naturschutz, Küstenschutzplaner und Betreiber wasserwirtschaftlicher Anlagen. mehrDer Verlust der biologischen Vielfalt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch beschleunigt. Flächeninanspruchnahme, Landnutzungsänderungen, Nähr- und Schadstoffbelastung und das Auftreten von invasiven gebietsfremden Arten bedrohen die biologische Vielfalt weltweit und auch in Niedersachsen. Der Verlust der Biologischen Vielfalt ist oftmals irreversibel und vielfach nicht nur mit dem direkten Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen verbunden, sondern auch mit dem Verlust der von ihnen übernommenen oder eng mit ihnen in Verbindung stehenden Funktionen für den Naturhaushalt.
Der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt ist ein wesentliches Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zentraler Bestandteil globaler, internationaler und nationaler Vereinbarungen sowie der Naturschutz-Richtlinien der Europäischen Union (EU).
Ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz in der EU bildet Natura 2000. Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutzrichtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Mit der EU-Verordnung zur Bekämpfung von invasiven Arten zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wurde auf EU-Ebene ebenfalls ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen.
Das Land Niedersachsen und der NLWKN tragen eine besondere Verantwortung für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen.
Aufgabe des NLWKN als Fachbehörde für Naturschutz ist die Umsetzung von Überwachungssystemen für die Früherkennung, Sofortmaßnahmen und das Management zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten in Niedersachsen. Der NLWKN unterstützt die unteren Naturschutzbehörden durch fachliche und rechtliche Beratung bei der Durchsetzung der unionsrechtlichen Verbote und erforderlichen Maßnahmenumsetzungen.
Die niedersächsische Natura 2000-Kulisse umfasst 385 FFH-Gebiete sowie 71 EU-Vogelschutzgebiete. Um den notwendigen Schutz der Natura-2000 Gebiete zu gewährleisten, sind die Gebiete rechtlich (z. B. als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet) zu sichern. Die Festlegung von Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen der Lebensräume und Arten ist erforderlich, um die angestrebten günstigen Erhaltungszustände der Natura 2000-Schutzgüter zu erreichen.
Den unteren Naturschutzbehörden obliegt in Niedersachsen die Zuständigkeit für die Sicherung und Managementplanung der Natura 2000-Gebiete. Für Landeswaldflächen werden Managementpläne durch die Niedersächsischen Landesforsten aufgestellt. Der NLWKN unterstützt die Behörden im Rahmen der fachbehördlichen Beratung bei der Umsetzung von Natura 2000.
Im niedersächsischen Küstenmeer außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer nimmt der NLKWN die Aufgaben als untere Naturschutzbehörde in eigener Zuständigkeit wahr. Im Zuständigkeitsbereich des NLWKN befinden ganz oder teilweise vier FFH-Gebiete und fünf EU‑Vogelschutzgebiete, u.a. im Mündungsbereich der Ästuare Ems, Weser und Elbe. Nach der bereits erfolgten Ausweisung der Natura 2000-Gebiete in den Ästuaren als Naturschutzgebiete folgt aktuell die Maßnahmenplanung für die wertgebenden Lebensräume und Arten der Ästuare. Im Bereich der Außenems finden zu diesem Zweck auch grenzüberschreitende Abstimmungen satt.
Die konkreten Umsetzungen von Maßnahmen in den Natura 2000-Gebiete erfolgen in der Regel über Naturschutzprogramme und -projekte, Bewirtschaftungsverträge sowie Artenhilfs- oder Biotoppflegemaßnahmen auf lokaler bis regionaler Ebene. Dabei ist der Erfolg der Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Arten und Lebensräumen maßgeblich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern abhängig. Für die Realisierung von Maßnahmen haben sich Kooperationen zur Vor-Ort-Betreuung der Naturschutzflächen zwischen Behörden, Verbänden, Nutzern und anderen Akteuren bewährt. Die Naturschutzstationen des NLWKN betreuen Gebiete mit großen Anteilen an landeseigenen Naturschutzflächen. Zusätzlich zu den bestehenden Naturschutzstationen und den vom Land geförderten „Ökologischen Stationen“ sollen weiteren Einrichtungen zur Betreuung von Natura 2000-Gebieten geschaffen werden.
Als Bewilligungsbehörde ist der NLWKN nicht nur für die finanzielle Förderung der Vor-Ort Betreuung von Schutzgebieten zuständig, sondern auch für die Förderung von Naturschutzprojekten und als Kooperationspartner von Projektträgern. Ein Beispiel ist das Naturschutzgroßprojekt „Krautsand“ auf der Elbinsel Krautsand im Landkreis Stade. Der NLWKN begleitet das Projekt als Eigentümer von Landesnaturschutzflächen sowie wasserwirtschaftlichen Anlagen und unterstützt im Rahmen der fachbehördlichen Beratung zur Verwirklichung der Projektziele. Ziel ist es durch wasserbauliche Maßnahmen und extensive Bewirtschaftung des Grünlandes die ästuartypischen Lebensräume und Arten der Tideelbe mit nationaler und gesamtstaatliche Bedeutung (z. B. Schierlings-Wasserfenchel / Oenanthe conioides, Rohrdommel /Botaurus stellaris, Wachtelkönig /Crex crex, Finte / Alosa fallax) zu erhalten und aufzuwerten.