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Förderung an Fließgewässern – von der naturnahen Gewässergestaltung bis zur Fließgewässerentwicklung

20 Jahre WRRL - Ziel erreicht?


Strukturverbesserung an der Este durch Kieseinbau: Mit einem Bagger wird der Kies eingebracht.   Bildrechte: H. Mielke/Fliegenfischer- und Naturschutzgemeinschaft Nordheide e.V.
Mit einem Bagger wird hier Kies in ein Gewässer eingebracht.

Von Johannes Leicht

Niedersachsen fördert seit Jahrzehnten Vorhaben zur Entwicklung der Fließgewässer. Der NLWKN fungiert dabei als Geldgeber, Berater, Auftraggeber und Dienstleister für zahlreiche, diverse Renaturierungsprojekte. Ein historischer Überblick inklusive Zahlen, Daten und Fakten sowie die wesentlichen umgesetzten Projektvarianten.

Im Lauf der Zeit hat die Wasserwirtschaft einen großen Wandel erfahren. Nachdem auch das 20. Jahrhundert noch von der Nutzbarmachung durch Begradigung, Ausbau oder Aufstau der vielen niedersächsischen Fließgewässer geprägt war, folgte zum Ende des Jahrhunderts der Paradigmenwechsel zur Renaturierung. Um den für die Unterhaltung im wesentlichen zuständigen Verbänden die Verfolgung dieser Zielrichtung zu ermöglichen, wurde 1989 in Niedersachsen das Förderprogramm der naturnahen Gewässergestaltung (NGG) durch das Land aufgelegt. Dabei gab es im Rahmen der NGG noch keinen - heute wesentlichen - Bezug zum konkreten Fließgewässertypen. In den 90er-Jahren wurden vor allem Gewässeraufweitungen oder auch Flügelbuhnen (Strömungslenker im Fließgewässer) gefördert.

Von 2000 bis 2004 erfolgten Förderungen im Rahmen des Niedersächsischen Fließgewässerentwicklungsprogramms. Dieses führte erstmals die Ziele des Naturschutzes mit den Zielen der Wasserwirtschaft zusammen. Der Fokus wurde hier auf gewässertypische Lebensräume und Lebensgemeinschaften gelegt.

Seit 2005 erfolgte schließlich die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dem folgte 2007 in Niedersachsen die Veröffentlichung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung (FGE). Mit diesem Update wurden insbesondere Vorhaben zur Strukturverbesserung sowie zur Auenentwicklung ebenfalls aufgenommen.

Fünf Jahre später - 2012 - trat ergänzend die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kleiner Maßnahmen an Fließgewässern zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Mit ihr wurde ein weiteres Instrument eingeführt, um Vorhaben der Fließgewässerentwicklung neben der bereits bekannten FGE-Richtlinie umzusetzen. Dabei wurde der Fokus auf kleinräumig konzipierte Projekte mit geringem finanziellem Volumen gerichtet. Weitere vier Jahre später - 2016 - wurden schließlich die sogenannten kleinen Vorhaben sowie die „regulären“ Vorhaben in einer Richtlinie zusammengeführt.

Vorhaben der bereits genannten Förderrichtlinien werden von den regionalen Unterhaltungsverbänden, Kommunen sowie dem Land selbst umgesetzt, zum Teil auch in Kooperation. Neben der Fördermittelbereitstellung, Beratung und Ingenieurdienstleistung durch den NLWKN steht stets die Verfolgung gemeinsamer Ziele im Fokus. Daher ist stets die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem NLWKN und den Zuwendungsempfängern, im wesentlichen Unterhaltungsverbänden, von besonderer Bedeutung.

Seit dem Jahr 2000 wurden in Niedersachsen mehr als 1.000 Vorhaben gefördert. Über die in 2012 eingeführten Förderrichtlinie für Kleine Vorhaben der Fließgewässerentwicklung wurden zusätzlich etwa 200 Vorhaben gefördert. Insgesamt wurden in den vergangenen 20 Jahren Fördermittel in Höhe von rund 90 Millionen Euro ausbezahlt.

Rund 15 Prozent der insgesamt geförderten Projekte zielten auf die Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegsanlagen, Sohlengleiten, Umgehungsgerinne), circa 28 Prozent waren strukturverbessernde Maßnahmen (z.B. Totholzeinbau, Rückbau von Uferbefestigungen, Kieseinbau). Beide Maßnahmentypen machen im Hinblick auf die vielen Querbauwerke sowie durch Kulturbau verarmten Gewässer in Niedersachsen einen großen Teil der Projekte aus.

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