Landeseigene Gewässer
Der NLWKN ist insgesamt für ein landeseigenes Gewässernetz von ca. 800 km Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie für ca. 240 km Gewässer dritter Ordnung zuständig. Dieses setzt sich aus etwa 520 km Fließgewässern natürlichen Ursprungs und 280 km künstlichen Kanälen zusammen. Ein Großteil der Kanäle, sowie einige der Fließgewässer sind schiffbar bzw. für die Schifffahrt zugelassen. Die praktischen Arbeiten zur Gewässer- und Anlagenunterhaltung werden überwiegend durch die NLWKN-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den eigenen Betriebshöfen durchgeführt.
Gut unterhalten
Ökologische Gewässerunterhaltung an landeseigenen Gewässern
Von Merle Sandkühler und Julia Huckschlag
Auf eine Gesamtlänge von 1.050 Kilometer kommt, wer alle landeseigenen Gewässer in Niedersachsen aneinanderreiht - ein umfangreiches Gewässernetz aus Fließgewässern und Kanälen, das wichtige wasserwirtschaftliche Aufgaben erfüllt und entsprechend unterhalten werden muss. Durch eine Kombination aus verstärkt ökologisch angepasster Unterhaltung und gezielter Maßnahmenumsetzung wird an vielen Gewässerabschnitten dieser landeseigenen Gewässer bereits jetzt ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geleistet. Die Bemühungen des Landes, die Verbesserung des ökologischen Zustands und Potenzials zu unterstützen, sollen in den kommenden Jahren weiter intensiviert werden.Die Art der Gewässerunterhaltung beeinflusst stark die Lebensräume und Strukturen, die ein Gewässer den wild lebenden Pflanzen und Tieren bietet. Diese sind je nach Gewässertyp sehr unterschiedlich ausgeprägt. Daher ist es für eine ökologisch angepasste Gewässerunterhaltung wichtig, die Unterhaltungspraxis an die Erfordernisse des jeweiligen Gewässertyps mit seiner spezifischen „Lebensraumausstattung“ – zum Beispiel Röhrichtbereiche in Marschengewässern – auszurichten. Auch an den landeseigenen Gewässern ist hierbei inzwischen ein deutlicher Systemwechsel erkennbar: An die Stelle einer ausschließlich an der Aufrechterhaltung des Abflusses orientierten Praxis tritt immer stärker eine auch an den ökologischen Bedürfnissen ausgerichtete Unterhaltung.
Neben den Anforderungen der WRRL an die Gewässerunterhaltung spielt hierbei die Berücksichtigung des Artenschutzes eine wichtige Rolle: An den landeseigenen Gewässern werden die Hinweise des niedersächsischen Umweltministeriums zur artenschonenden Unterhaltung umgesetzt und in ein individuelles Unterhaltungskonzept für jedes Gewässer integriert. Auch die Schutzanforderungen in Schutzgebieten und Natura-2000-Gebieten finden hier Berücksichtigung (vgl. Leitfaden Artenschutz).
Zu den wesentlichen Bausteinen der ökologisch angepassten Unterhaltung zählen etwa das Auslassen des Böschungsfußes und Ufersaums bei erforderlicher Böschungsmahd, die Schonung von Röhrichtbereichen oder der Erhalt und die Entwicklung von naturnahen Gehölzstrukturen. In Kombination mit einer Einstellung der Mahd wird hier darauf geachtet, ausreichend Totholz in den entsprechenden Gewässerabschnitten zu belassen. Zwingend erforderliche Krautungen im Gewässer werden heute möglichst in Form der schonenden Stromrinnenmahd durchgeführt. Auch auf den Erhalt sonstiger gewässertypspezifischer Strukturelemente wie Wattstrukturen in Marschengewässern wird heute verstärkt Wert gelegt. Weitere Praktiken einer ökologisch angepassten Unterhaltung sind das Zulassen eigendynamischer Prozesse in den Gewässern, die Bekämpfung von für das Gewässer untypischer, eingeschleppter Arten – sogenannter Neophyten – oder die Bevorzugung ingenieurbiologischer Bauweisen bei der Erneuerung von Ufersicherungen.
Für die erfolgreiche Umsetzung einer ökologisch angepassten Unterhaltung ist eine gute Vereinbarkeit der naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Aspekte mit den weiteren Funktionen der Gewässer eine wichtige Voraussetzung: Hochwasserschutz, Wasserabfluss und – soweit gegeben - Schiffbarkeit dürfen nicht negativ beeinflusst werden. Diese Funktionen besitzen an vielen der landeseigenen Gewässer eine übergeordnete Bedeutung, um zum Beispiel Gefahren effektiv abwehren zu können. Auf das Land, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, bei der Anpassung der Gewässerunterhaltung an ökologische Bedürfnisse und der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen mit gutem Beispiel voranzugehen, kommen durch diese vielfältigen Anforderungen besondere Herausforderungen zu. Um den Ansprüchen und den verschiedenen Perspektiven auf eine Gewässerunterhaltung gerecht zu werden, werden für die landeseigenen Gewässer Unterhaltungsrahmenpläne erstellt. Sie begründen fachlich fundiert die aktuell durchgeführte Unterhaltungsweise sowohl aus naturschutzfachlicher als auch wasserwirtschaftlicher Sicht und berücksichtigen auch die Umsetzung der WRRL.
Damit die ökologische Anpassung der Unterhaltung nicht nur theoretisch vorgedacht, sondern am Ende auch in der Praxis optimal durchgeführt wird, werden die Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter der zuständigen NLWKN-Betriebshöfe durch entsprechende Schulungen unterstützt.
Eine optimierte Gewässerunterhaltung ist indes nur ein Baustein bei der Zielerreichung der WRRL: Fließgewässerentwicklungsvorhaben in Kombination mit Naturschutzmaßnahmen sind weitere zwingend erforderliche Schritte, um die gesteckten Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.Band 1/2021: Gewässerunterhaltung an landeseigenen Gewässern in Niedersachsen - Umsetzung im Kontext von Wasserrahmenrichtlinie und Naturschutz
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