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Für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Umweltministerium, Landkreistag und NLWKN geben gemeinsame Arbeitshilfe heraus


Von Wilhelm Breuer


Bis 2035 möchte die niedersächsische Landesregierung bei der Photovoltaiknutzung eine installierte Leistung von 65 Gigawatt erreichen. Der Großteil der hierfür erforderlichen Anlagen soll auf versiegelten Flächen und Gebäuden realisiert werden. Geplant ist dafür, auf 0,5 Prozent der Landesfläche Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten, was laut dem Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich geschehen soll. Eine Arbeitshilfe zeigt, wie das gelingen kann.

Beispiel für eine gut in die Umgebung integrierte Freiflächen-Photovoltaikanlage: Die Freiflächen können sich naturnah entwickeln; sie werden einmal jährlich gemäht. Das Mähgut wird abtransportiert.   Bildrechte: Michael Buschmann
Beispiel für eine gut in die Umgebung integrierte Freiflächen-Photovoltaikanlage: Die Freiflächen können sich naturnah entwickeln; sie werden einmal jährlich gemäht. Das Mähgut wird abtransportiert.

Mit den auch als Solarparks bezeichneten Anlagen sind je nach Standort und Ausgestaltung verschiedene Wirkungen insbesondere für Boden, Biotope, wild lebende Pflanzen- und Tierarten sowie das Landschaftsbild verbunden. Diese Wirkungen können die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen und zu Störungen oder Schädigungen wild lebender Pflanzen und Tiere führen. Zudem sind im Einwirkungsbereich von Natura 2000-Gebieten habitatschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen und folglich auch Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglich.

Daher sind die mit Solarparks verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu ermitteln, zu bewerten und zu bewältigen. Das ist insbesondere Sache der sogenannten Eingriffsregelung. Zudem sind die Bestimmungen des besonderen Arten- und Gebietsschutzes zu beachten.

Die mit diesen Prüfungen verbundenen Arbeitsschritte sind Gegenstand einer Arbeitshilfe, die von Fachleuten aus Landesverwaltung und Landkreisen erarbeitet wurde. Weitere Stellen und Akteure haben ebenfalls dazu beigetragen. Herausgeber der mit „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ überschriebenen und im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 4/2023 veröffentlichten Arbeitshilfe sind das Niedersächsische Umweltministerium, der Niedersächsische Landkreistag und der NLWKN. Die Arbeitshilfe steht hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Solarparks sollten nur auf Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I und II errichtet und so geplant werden, dass darin Biotoptypen mindestens der Wertstufe III erreicht werden und diese mindestens ein Drittel des Solarparks einnehmen.   Bildrechte: Wibke Wesenberg
Solarparks sollten nur auf Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I und II errichtet und so geplant werden, dass darin Biotoptypen mindestens der Wertstufe III erreicht werden und diese mindestens ein Drittel des Solarparks einnehmen.

Diese Arbeitshilfe reiht sich ein in die Vielzahl bereits bestehender Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung zu unterschiedlichen Arten von Eingriffsvorhaben (z. B. Flurbereinigung, Bodenabbau, Grundwasserentnahmen, Straßenbau, landwirtschaftliche Bauten) oder auch zu besonderen Fragestellungen der Eingriffsregelung wie beispielsweise der produktionsintegrierten Kompensation.

Die Arbeitshilfe zum naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hat empfehlenden Charakter. Sie ist ein Angebot für die an der Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligten Stellen wie Gemeinden, Vorhabensträger und ihre Gutachterbüros sowie die Naturschutzbehörden und -vereinigungen.

In der Arbeitshilfe finden sich Hinweise zur Abgrenzung des Untersuchungsraums, zur Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands von Natur und Landschaft, zur Eingriffsbewertung, zu möglichen Vorkehrungen zu Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie zur Ermittlung von Art und Umfang von unter Umständen notwendigen Kompensationsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden auch Hinweise gegeben, wie mit einer naturnahen Gestaltung der Anlagenfelder externe Kompensationsumfänge verringert oder ganz vermieden werden können.

Das Bewertungssystem entspricht dem bewährten System, welches allen Arbeitshilfen der Landesnaturschutzverwaltung zur Eingriffsregelung, Biotoptypenkartierung und Landschaftsplanung in Niedersachsen zugrunde liegt. Dies stellt sicher, dass Investoren und Gemeinden vorliegende naturschutzfachliche Informationen nutzen können und Doppelarbeit entfällt.

Mit der Arbeitshilfe wird eine zuvor bestehende Lücke geschlossen. Die Veröffentlichung hat Signalwirkung für Niedersachsen und darüber hinaus und zeigt auf, wie Energiewende und Naturschutz besser in Einklang gebracht werden können.

Infodienst 4/23 Titelseite   Bildrechte: NLWKN

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