Hochwasserschutz: Löcknitzwehr bei Wehningen wird für die Zukunft gerüstet
NLWKN und NLStBV reichen gemeinsam Planfeststellungsantrag ein
Das Löcknitzwehr bei Wehningen (Gemeinde Amt Neuhaus/Landkreis Lüneburg) übernimmt mehrere wichtige Funktionen. Es steuert den Wasserstand zu Gunsten der landwirtschaftlichen Flächen, die oberhalb des Wehrs gelegen sind. Gleichzeitig verhindert die Anlage bei Elbhochwasser, dass die Löcknitzniederung überschwemmt wird. Um diese wichtigen Aufgaben auch in Zukunft zuverlässig erfüllen zu können, muss die Anlage, die seit 1978 in Betrieb ist, an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der NLWKN und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) haben 2023 gemeinsam einen Planfeststellungsantrag eingereicht, um das Löcknitzwehr modernisieren zu können.
„Beim Jahrhunderthochwasser 2013 kam die Anlage an ihre Grenzen. Es war die Unterstützung der Bundeswehr erforderlich, um den Wassermassen standhalten zu können. Zudem sind die extremen Wasserstände und die damit verbundenen hohen Krafteinwirkungen nicht spurlos an dem Bauwerk vorbei gegangen. Deshalb muss die Anlage sowohl an den heutigen Stand der Technik als auch an extremere Abflussverhältnisse in Folge des Klimawandels angepasst werden“, schildert Merle Sandkühler von der für das Löcknitzwehr zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Lüneburg.
Damit alle Funktionen von Wehrsteuerung über Hochwasserschutz und ökologische Durchgängigkeit bis hin zur Gewässerüberquerung auch in Zukunft zuverlässig und langfristig sichergestellt werden können, sollen mehrere Einzelbauwerke errichtet werden. Geplant sind eine Hochwasserschutzanlage mit doppelter Verschlusslinie, eine Straßenbrücke mit Radweg sowie eine Wehranlage mit Fischaufstieg. Die Herstellungskosten liegen nach heutigem Stand insgesamt bei rund 20 Millionen Euro. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen.
Während des Planungsprozess mussten komplexe Randbedingungen berücksichtigt werden. Neben neuen technischen Vorgaben zum Hochwasserschutz zählten hierzu auch die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Lebewesen, die Lage im naturschutzfachlich wertvollen Gebiet des Biosphärenreservats sowie der bauzeitliche Hochwasserschutz. Hinzu kommt, dass das Bestandsbauwerk zugleich als Unterbau für die Bundesstraßenbrücke der B 195 dient, die ebenfalls sanierungsbedürftig ist, und hierbei während der gesamten Bauzeit die Strecke nicht gesperrt werden darf. Geplant wurde die Maßnahme von einem Ingenieurbüro. NLWKN und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sind aber gemeinsamer Maßnahmenträger und haben sich über die Planungen abgestimmt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2024
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