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Fotos der Biotoptypen

Kurzerläuterungen neben den Fotos


Die aufgrund von § 30 BNatSchG und § 24 NNatSchG geschützten Biotope sowie nach § 22 NNatSchG landesweit geschützten Wallhecken sind durch ein §-Zeichen gekennzeichnet. Es bedeuten:
  • § - Die gesamte Einheit ist geschützt.
  • (§) - Der Biotoptyp ist in bestimmten Ausprägungen geschützt.

Die Kurzerläuterungen neben den Fotos beinhalten:

  • Kennzeichnung des konkreten Bestandes
  • Fundort
  • nach Möglichkeit Zeitpunkt der Aufnahme (Anfang/Mitte/Ende Monat.Jahr)
  • Hauptcode des Biotoptyps (ggf. mit Nebencode) / ggf. Codes weiterer auf dem Bild erkennbarer Biotoptypen, außerdem - durch einen Punkt getrennt - bestimmte Zusatzmerkmale, die auf dem Bild eindeutig erkennbar sind); in [ ] ggf. der Code des jeweiligen FFH-Lebensraumtyps bzw. der FFH-Lebensraumtypen
  • Bildautor.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nicole Janinhoff-Verdaat

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3119

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