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Billigkeitsleistungen für entkusselte Flächen

Das Problem der „entkusselten Flächen“ in den Mooren wurde außerhalb der zuschussfähigen Kosten gelöst. Dafür konnten zusätzliche Landesmittel durch das Projektmanagement akquiriert werden, die nun für die Auszahlung von Billigkeitsleistungen für Eigentümer, welche in der Wertermittlung ihrer entkusselten Flächen Nachteile erlitten haben, eingesetzt werden. Davon können ca. 500 private Eigentümer profitieren, wenn sie in der Kulisse der entkusselten Flächen liegen und im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ihre Flächen verkaufen, tauschen oder einen Gestattungsvertrag abschließen wollen.

Die Beantragung und Auszahlung der Billigkeitsleistung wird über den NLWKN abgewickelt. Der NLWKN kommt dafür auf die entsprechenden Flächeneigentümer zu und übersendet die Antragsformulare. Die Einführung der Billigkeitsleistung hat wesentlich zur Beschleunigung des Flächenankaufs beigetragen. Zum 31.07.2017 wurden bereits 109 Anträge auf Billigkeitsleistungen positiv beschieden und bis dahin bereits mehr als ca. 70.000 € durch den NLWKN ausgezahlt.


Kulisse entkusselte private Flächen (221 ha) (Quelle: NLWKN)   Bildrechte: NLWKN
Kulisse entkusselte private Flächen (221 ha) (Quelle: NLWKN)
Auszug aus dem Antragsformular (Quelle: NLWKN, GB IV)   Bildrechte: NLWKN, GB IV
Auszug aus dem Antragsformular (Quelle: NLWKN, GB IV)
Moorgeest

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Susanne Brosch

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Projektleitung Life+ Moorgeest
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3115

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