FAQ zur Flurbereinigung
Stand Juli 2014
Abkürzungsverzeichnis:
ArL = Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
EU = Europäische Union
FlurbG = Flurbereinigungsgesetz (Bundesgesetz)
TG = Teilnehmergemeinschaft
ArL = Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
EU = Europäische Union
FlurbG = Flurbereinigungsgesetz (Bundesgesetz)
TG = Teilnehmergemeinschaft
Wie wirken die Grundeigentümer an der Flurbereinigung mit?
- Durch die Teilnahme an Informationsveranstaltungen (Teilnehmerversammlungen).
- Über die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft.
- Durch direkten Kontakt zur Flurbereinigungsbehörde.
- Über den Planwunschtermin, der mit jedem einzelnen Teilnehmer durchzuführen ist (voraussichtlich ab Herbst 2015). Hierbei wird jeder Teilnehmer befragt, welche Wünsche er in Bezug auf die zukünftige Verwendung seines Grundstückes / seiner Grundstücke hat.
Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung?
- Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigen (§§ 10 und 16 FlurbG) bilden die TG.
Warum hat die TG einen Vorstand?
- Der Vorstand der TG vertritt die in großer Anzahl betroffenen Eigentümer und bündelt ihre Interessen gegenüber der Flurbereinigungsbehörde.
- Der Vorstand wird für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens gewählt (abgeleitet aus § 21 FlurbG).
Welche Aufgaben hat der Vorstand der TG Hannoversche Moorgeest?
- Er wählt den Vorsitzenden der TG und ein weiteres Mitglied zu seinem Stellvertreter (§ 21 FlurbG).
- Er führt die Geschäfte der TG aus (§ 25 FlurbG).
- Er wird Teilnehmerversammlungen einberufen (§ 22 FlurbG).
- Er wird der Teilnehmerversammlung auf Verlangen Auskünfte zum Verfahrensstand sowie über seine Tätigkeit geben (§ 22 FlurbG).
- Er wird zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zum Flurbereinigungsverfahren und -ablauf gehört (§ 25 FlurbG).
- Er arbeitet aktiv und ehrenamtlich an dem Verfahren mit (§ 24 FlurbG). Seine Mitwirkung umfasst im Wesentlichen den Verfahrensabschnitt zur Wertermittlung nach §§ 27 ff FlurbG.
- Da die Aufstellung eines Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan in diesem Verfahren nicht vorgesehen ist, entfällt in diesem Zusammenhang die verankerte Mitwirkung des Vorstandes.
- Der Vorstand trifft sich zu Vorstandssitzungen; es ist verabredet, hierzu auch die Stellvertreter einzuladen.
Wie lange dauert eine Wahlperiode des TG-Vorstandes?
- Der Vorstand wird für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens gewählt (abgeleitet aus § 21 FlurbG).
Wie läuft die Vorstandswahl ab?
- Eine bestimmte Form der Wahl ist nicht vorgeschrieben (Kommentar zu § 21 FlurbG). Es kann folglich mit Zustimmung der Versammlung offen (durch Handzeichen) gewählt werden, anderenfalls erfolgt die Stimmabgabe schriftlich (offen oder geheim).
- Es erfolgt die Aufstellung einer Wahlliste mit den Vorschlägen für die Wahl der ordentlichen Mitglieder des Vorstands von den Teilnehmern.
- Sofern die Wahlliste mehr als neun Kandidatinnen / Kandidaten enthält, hat jeder Wahlberechtigte das Recht, mit seiner Stimme bis zu neun Kandidatinnen / Kandidaten zu wählen.
- Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG); bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Für jedes Mitglied des ordentlichen Vorstands wird in extra Wahlgängen jeweils ein persönlicher Stellvertreter gewählt.
- Bei jedem Wahlgang hat jeder Teilnehmer das Recht, mit seiner Stimme eine Kandidatin / einen Kandidaten zu wählen.
- Bei jedem Wahlgang ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt und wird „seinem“ Vorstandsmitglied, das er vertritt, zugeordnet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Kann ich Stimmen bei der Vorstandswahl vereinigen?
- Das ist nicht zulässig (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat grundsätzlich nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Ansprechpartner zu allen Fragen der Flurbereinigung „Hannoversche Moorgeest“ ist:
Karl-Ludwig Schulz
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Dienstgebäude Hannover
Constantinstr. 40, 30177 Hannover
Tel.: +49 511 30245-290
Fax: +49 511 30245-500
karl-ludwig.schulz@arl-lw.niedersachsen.de
www.arl-lw.niedersachsen.de