Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Zur Aufwertung der Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie und weiterer wertvoller Biotoptypen sind verschiedene Maßnahmen im Projektgebiet erforderlich. Dabei ist zwischen großflächig angelegten Maßnahmen und kleineren punktuellen Maßnahmen mit geringerem Aufwand zu unterscheiden.
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Großflächige Maßnahmen
- Entnahme von aufwachsenden Gehölzen und von Kulturheidelbeeren im Moorbereich: Vor der Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen ist es erforderlich, aufwachsende Gehölze zu entfernen. Dies dient unmittelbar der Verbesserung der Flächen mit dem Entwicklungsziel "natürlich baumfreies Hoch- und Übergangsmoor". Es sollen aber auch Flächen entkusselt werden, die aktuell in Teilen noch wertvolle offene Hochmoorlebensräume oder Populationen gefährdeter Arten aufweisen, die sich aber langfristig bewalden würden, weil keine ausreichende Vernässung erreicht werden kann. Auf diesen z.T. bereits stärker verbuschten Flächen muss eine Erstinstandsetzung durch Entnahme von Birken und Kiefern erfolgen. Dies geschieht zweckmäßigerweise vor der Wiedervernässung, weil die betroffenen Flächen dann besser zugänglich sind.
In der Nähe des Projektgebietes befinden sich mehrere Heidelbeerplantagen. Die häufig anzutreffenden Kulturheidelbeeren im Projektgebiet stammen aus der durch Vogelkot verursachten Aussaat. Die Kulturheidelbeeren sind enorm wüchsig, im Gebiet nicht heimisch und verdrängen die hochmoortypische Vegetation. Sie sollen nach Möglichkeit dauerhaft beseitigt werden, sodass keine Neuausbreitung mehr erfolgt.
- Natürliche Eigenentwicklung von Moorwäldern und natürlich offenen Hoch- und Übergangsmooren: Große Teile des Projektgebietes können nach der Maßnahmenumsetzung der natürlichen Eigenentwicklung überlassen werden. Die auf den Flächen vorhandenen Gehölze werden langsam, auch ohne lenkende Eingriffe, absterben. Der Zustand der Flächen wird sich mit dem Anstieg des Wasserstandes im Gebiet immer mehr in Richtung des Entwicklungsziels verändern. Die Eigenentwicklung ist im Rahmen des Projektes trotzdem als separate Maßnahme gekennzeichnet, da hiermit Verwaltungstätigkeiten rechtlicher Art einhergehen müssen, die einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordern. Es wird im Projektgebiet jedoch auch weiterhin erforderlich sein, in bestimmten Bereichen Pflegemaßnahmen durchzuführen.
Punktuelle Maßnahmen mit geringerem Aufwand
- Freistellen der Larvengewässer (ca. 10) der Großen Moosjungfer sowohl von Gehölzen als auch Teilentkrautung
- Moorwaldentwicklung durch Entnahme von Fichten auf ca. 0,1 ha
- Entwicklung von Wäldern aus Lichtbaumarten durch Entnahme standortfremder Gehölze auf ca. 2 ha
- Aufnahme von sehr kleinflächig abgelagertem Material in Moorwäldern und Entsorgung
- Kleinflächige Bekämpfung der invasiven Pflanzenart Drüsiges Springkraut.
Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
In den Randbereichen der Moore innerhalb des Projektgebietes liegen intensiv genutzte Ackerflächen im Umfang von ca. 11 ha. Die Flächen befinden sich im Privateigentum und sollen durch das Land Niedersachsen angekauft werden. So bald wie möglich ist die Umwandlung in mesophiles Grünland und die extensive Nutzung durch örtliche Landwirte vorgesehen. Dies wird in der Regel über die Ansaat von Grünland und die Verpachtung an örtliche Landwirte mit Nutzungsauflagen geregelt werden.
Entwicklung strukturreichen Extensivgrünlands in Randbereichen
In den Randbereichen der Moore innerhalb des Projektgebietes befinden sich, vorwiegend auf mineralischen Standorten, private Grünländereien. Sie sollen, wie die Ackerflächen, durch das Land Niedersachsen angekauft werden. Auch diese Flächen sollen extensiviert und langfristig zu artenreichen Grünlandgesellschaften, insbesondere mageren Flachland-Mähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6510), entwickelt werden.
Dies betrifft ca. 65 ha Grünland, welches derzeit überwiegend artenarm und intensiv bewirtschaftet ist. Anschließend ist eine dauerhafte extensive Nutzung durch örtliche Landwirte vorgesehen. Dies wird in der Regel über Pachtverträge mit Nutzungsauflagen geregelt werden. Darüber hinaus sollen ca. 83 ha mesophiles Grünland sowie Feucht- und Nassgrünland, welches sich bereits im Besitz der öffentlichen Hand befindet, hinsichtlich seiner Pflegebewirtschaftung optimiert werden. Hier wird eine Überprüfung und ggf. Anpassung nach den Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans vorgenommen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Susanne Brosch
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Projektleitung Life+ Moorgeest
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3115