NLWKN Niedersachsen klar Logo

EU-Vogelschutzgebiet V05 Ewiges Meer

DE2410-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Ewiges Meer“ ist ein ausgedehnter Hochmoorkomplex in der Ostfriesischen Geest nordwestlich von Aurich.

Im Zentrum des Gebiets liegt das namensgebende Ewige Meer. Mit 90 ha ist es der größte Hochmoorsee Deutschlands und zeichnet sich durch nährstoffarme sowie saure Verhältnisse aus. Die umliegenden, ungenutzten Hochmoorreste mit weiteren kleineren Moorseen sind durch Entwässerung überprägt, sodass Moorheiden und Pfeifengrasfluren überwiegend die Vegetation bestimmen. Einige Flächen, in denen früher Torfabbau stattgefunden hat, befinden sich durch Maßnahmen zur Anhebung des Wasserspiegels im Moor in einer flachen Überstauung. Zu den Rändern des ungenutzten Bereichs hin nimmt das sporadischen Gehölzvorkommen zu. Randlich schließt sich extensiv genutztes, hecken- und baumreihenreiches Hochmoorgrünland an.

Die wertbestimmende Art des Vogelschutzgebiets ist die Trauerseeschwalbe, die hier eines ihrer bedeutendsten Brutvorkommen in Niedersachsen hat. Wiedervernässte Bereiche eines alten Handtorfstichs nordwestlich des Sees bieten der Art natürliche Brutplätze auf Bulten des Gewöhnlichen Pfeifengrases. Die Wasseroberfläche des Ewigen Meeres nutzt die Trauerseeschwalbe zur Jagd nach Insekten und anderen Kleintieren. Daneben ist als weitere wertbestimmende Art das Brutvorkommen des Neuntöters in der halboffenen Landschaft der Randbereiche hervorzuheben. Besonders die Heckenreihen mit Dornengebüschen dienen dem Neuntöter als Lebensraum, denn zu dem typischen Verhalten des Neuntöters gehört es, Beutetiere wie Käfer, Heuschrecken und kleine Mäuse als Vorrat auf den Dornen aufzuspießen.

Darüber hinaus verleiht der Brutbestand des stark gefährdeten Braunkehlchens dem Vogelschutzgebiet einen besonderen Wert. Entgegen dem überregionalen Trend hat der Brutbestand des Braunkehlchens am Ewigen Meer in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Brutreviere liegen überwiegend in offenen, von Pfeifengrasbeständen geprägten Hochmoorbereichen, die dem FFH-Lebensraumtyp der degradierten, aber renaturierungsfähigen Hochmoorflächen (LRT 7120) entsprechen. Eingestreute Gebüsche mit Gagelstrauch, Faulbaum oder niedrigwüchsigen Birken dienen als Singwarten und Ausgangspunkte für Jagdflüge nach Fluginsekten.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 006 „Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich“.


Trauerseeschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Trauerseeschwalbe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Neuntöter - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Neuntöter - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Regenerationsfläche   Bildrechte: Volker Moritz
Regenerationsfläche
Ewiges Meer   Bildrechte: Volker Moritz
Ewiges Meer
Wiedervernässungsbereich   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Wiedervernässungsbereich
Bohlenweg   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Bohlenweg
Bohlenweg   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Bohlenweg
Bohlenweg   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Bohlenweg
Ewiges Meer   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
V05  
   

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln