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EU-Vogelschutzgebiet V46 Drömling

DE3431-401


Zuständige Naturschutzbehörde(n):
Landkreise Gifhorn und Helmstedt, Stadt Wolfsburg
Fläche: 4.216 ha
Standarddatenbogen /
Vollständige Gebietsdaten:
- letzte an EU-Kommission übermittelte Fassung
- aktualisierte Fassung - bisher nicht an EU-Kommission übermittelt
- Legende zu Standarddatenbogen / vollständigen Gebietsdaten
Link zur Karte:
Kartenausschnitt Umweltkarte Niedersachsen
Überschneidung mit
FFH-Gebiet:
092 Drömling
--> Sicherung, Erhaltungsziele, Management (Dokumente nicht vollständig barrierefrei)

Das EU-Vogelschutzgebiet „Drömling“ ist ein vielfältiges Niederungsgebiet nordöstlich von Wolfsburg und liegt in dem von Schmelzwassern der Saale-Kaltzeit geformten Breslau-Bremer Urstromtal. Das durch den Mittellandkanal gegliederte Gebiet wird von grundwasserbeeinflussten, organischen Niedermoorböden und – insbesondere entlang der im südlichen Gebietsteil fließenden Aller – von Auenböden geprägt. Der Naturraum Drömling setzt sich jenseits der niedersächsischen Landesgrenze in Sachsen-Anhalt fort.

Die Niederung des Drömling galt lange als unkultivierbar und war daher bis ins 18. Jahrhundert hinein von ausgedehnten Feucht- und Sumpfwäldern bestanden. Heute finden sich insbesondere im Giebelmoor im nördlichen Gebietsteil noch Relikte dieser vormals großflächigen Bruchwälder. Als weitere Lebensräume der Wälder sind im Überschwemmungsbereich der Aller Weich- und Hartholzauwälder sowie auf stauwasserbeeinflussten Geestböden Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder zu finden.

In den Teilgebieten Kaiserwinkel und Kötherwiesen sowie Bruch- und Allerwiesen im Nordosten bzw. Südwesten wird die Landschaft hingegen von extensiv bewirtschafteten Grünländern, nassen Bracheflächen, Weidenhecken und anderen zumeist feuchten Offenbiotopen geprägt. Das Gelände ist in vielen Bereichen von zahlreichen, dicht beieinanderliegenden Gräben mit ausgeprägter Wasser- und Verlandungsvegetation durchzogen. Diese wurden im Rahmen der Rimpauschen Moordammkultur angelegt – ein Verfahren, durch welches insbesondere im 19. Jahrhundert die großflächige landwirtschaftliche Nutzung der Niederung maßgeblich ermöglicht wurde.

Das reich strukturierte Gebiet beherbergt eine herausragende Brutvogelgemeinschaft von Großvogelarten wie Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Schwarzmilan, Rotmilan und Kranich. Letzterer hat in den vergangenen Jahren u. a. durch die Wiedervernässung von Bruchwäldern eine deutliche Bestandszunahme erfahren. Auch Neuntöter und Sperbergrasmücke als typische Bewohner halboffener Niederungen sind in hohen Beständen zu finden. Insbesondere für den niedersächsischen Bestand der Sperbergrasmücke, die ein niederschlagsarmes Klima bevorzugt, ist die kontinental geprägte Heckenlandschaft des Drömlings am westlichen Rand des europäischen Verbreitungsgebietes von besonderer Bedeutung.

Wertbestimmend sind zudem Arten des Feuchtgrünlands wie Bekassine, Brachvogel, Wachtelkönig und Braunkehlchen sowie Arten der Feuchtwälder und -gebüsche wie Nachtigall und Pirol. Die Bekassine hat ähnlich wie der Kranich positiv auf die Vernässung im Giebelmoor reagiert und konnte dort sowie im Grünland ihren Bestand stärken.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 092 „Drömling“.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.



Bekassine - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Bekassine - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Kranich - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Kranich - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Sperbergrasmücke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Sperbergrasmücke - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Bruchwald
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Rimpaugraben
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Weidengebüsch
V42   Bildrechte: H.-J. Zietz
Extensive Rinderbeweidung
V46  

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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