NLWKN Niedersachsen klar Logo

EU-Vogelschutzgebiet V47 Barnbruch

DE3530-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Barnbruch“ umfasst ein strukturreiches Feuchtgebiet in der Niederung des Aller-Urstromtals zwischen Gifhorn und Wolfsburg.

Im Norden liegt mit den Allerwiesen ein großer Grünlandkomplex im Vogelschutzgebiet. Nahe dem naturnahen Verlauf der Aller wird das Gebiet dort nach Norden durch die zur höher gelegenen Grundmoränenplatte ansteigende Talflanke begrenzt. Wie die Aller durchzieht auch der Allerkanal, der seit 1863 den Barnbruch entwässert, das Vogelschutzgebiet von Ost nach West. Am Südrand von großflächigen Röhrichten, Rieden, halboffenen Feuchtgrünländern und Flachgewässern des Ilkerbruchs und der Düpenwiesen wird das Gebiet parallel zur Talflanke durch den Mittellandkanal begrenzt. Westlich bildet zum Teil der Elbe-Seitenkanal, der die Niederung auf einem hohen Damm quert, eine scharfe Begrenzung der feuchten Laubwälder des Barnbruchs. Östlich grenzt das Wolfsburger Automobilwerk an das Vogelschutzgebiet.

Der Barnbruch ist ein wichtiges Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten der Schilfröhrichte, Seggenbestände und Flachwasserbereiche. Wertbestimmend sind die vielfach landesweit bedeutenden Vorkommen von Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Kleinem Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle und Rohrweihe. In den altholzreichen Bruch- und Auenwäldern brüten neben Grau- und Schwarzspecht auch Rotmilan und Waldschnepfe als wertbestimmende Arten. Die feuchten Grünlandflächen haben in weiten Teilen für den Weißstorch eine landesweite Bedeutung. Mit dem Seeadler brütet ein störungsempfindlicher Großvogel im Schutzgebiet.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.


Rohrschwirl- streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Rohrschwirl- streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Kleines Sumpfhuhn - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Schaef / blickwinkel.de
Kleines Sumpfhuhn - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Drosselrohrsänger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Drosselrohrsänger - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V47 "Barnbruch"   Bildrechte: H.-J. Zietz
V47 "Barnbruch"   Bildrechte: H.-J. Zietz
Ilkerbruch   Bildrechte: Dr. Grunert
Ilkerbruch
V47 "Barnbruch"   Bildrechte: H.-J. Zietz
V47 "Barnbruch"   Bildrechte: H.-J. Zietz
V47 "Barnbruch"   Bildrechte: H.-J. Zietz
V47  
  

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementpläne Landkreis Helmstedt und Stadt Wolfsburg werden noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln