FFH-Arten in Niedersachsen
In Niedersachsen gehören nicht nur Säugetierarten dazu wie Teichfledermaus, Fischotter und Luchs, sondern auch Amphibien wie Kammmolch und Gelbbauchunke, Fischarten wie Finte oder Rapfen und Wirbellose - z. B. die Große Moosjungfer und die Zierliche Tellerschnecke.
Bei den Pflanzen erstreckt sich die Auswahl nicht nur auf Blütenpflanzen wie den Frauenschuh, sondern auch auf Farne, z. B. den Prächtigen Dünnfarn, und Moose.
Viele Arten können jedoch in Schutzgebieten allein nicht wirkungsvoll geschützt werden. Dazu gehören z. B. Arten mit großen Raumansprüchen ebenso wie wandernde Arten. Bestimmte Arten sind daher überall streng geschützt - auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Diese streng zu schützenden Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Von den europaweit über 400 Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV kommen mehr als 70 in Niedersachsen vor.
Eine Auflistung der in Niedersachsen vorkommenden Arten der Anhänge II und IV finden Sie hier.
Viele Arten des Anhang II sind auch im Anhang IV aufgeführt. Für diese Arten werden also Schutzgebiete eingerichtet, um ihre wichtigsten Lebensstätten zu bewahren, sie sind aber auch außerhalb dieser Gebiete geschützt. Sie dürfen nicht verletzt, getötet oder aus der Natur entnommen werden. Ebenso ist eine erhebliche Störung während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten verboten.
Vor der Zulassung oder Durchführung von Vorhaben und Tätigkeiten sind daher ggf. spezielle Artenschutzprüfungen notwendig – auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Dieser strenge Schutz gilt in Deutschland nach nationalem Recht ( § 44 Bundesnaturschutzgesetz) auch für viele weitere, nicht in der FFH-Richtlinie genannte Tier- und Pflanzenarten. Ein vergleichbarer Schutz gilt ebenfalls für alle europäischen Vogelarten.
Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen
(nicht vollständig barrierefrei)
Liste der FFH-Arten der Anhänge II und IV in Niedersachsen (Stand Dezember 2023)
(PDF, 0,14 MB)