Integrierter Bewirtschaftungsplan Weser
Das Weserästuar und die Unterweser wurden als hochkomplexer Naturraum von den Landesregierungen Niedersachsens und Bremens in großen Teilen als "besondere Schutzgebiete" nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie gemeldet und sind damit Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000.
Neben den naturschutzrechtlichen Ansprüchen unterliegt die Tideweser einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche und stellt für Norddeutschland, insbesondere durch die Weserhäfen, einen Wirtschaftsraum von herausragender Bedeutung dar. Das Weserästuar und die Unterweser sind zudem für Industrieansiedlungen sowie die Landwirtschaft, die Fischerei, den Hochwasser- und Küstenschutz und den Tourismus von hoher Bedeutung.
Das Weserästuar und die Unterweser sind - besonders zwischen den Deichen - ein dynamisches System, das sich ständig verändert.
Von dieser Dynamik sind wertvolle Lebensraumtypen wie z.B. Sandbänke, Wattflächen, Salzwiesen und Tide-Auwälder abhängig.
Beispiele für besonders geschützte Arten an der Tideweser sind Seehund, Schweinswal, Finte, Neunaugen, Teichfledermaus und die Rohrdommel.
Zur Bewahrung dieses wertvollen Naturraums in Einklang mit den regionalen wirtschaftlichen, landeskulturellen und sozialen Belangen, haben die Niedersächsische Landesregierung und der Bremische Senat beschlossen, einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan für den Tideweserraum zu erstellen.
Auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer Niedersachsen und Bremen sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist ein länderübergreifender integrierter Bewirtschaftungsplan (IBP) Weser für die Natura 2000-Gebiete des Weserästuars, der Unterweser und ihrer Nebenflüsse Lesum und Hunte bis Oldenburg erarbeitet worden. Zu diesem Zweck wurden beim NLWKN sowie beim Bremischen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr (SUBV) interdisziplinäre Planungsgruppen mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden eingerichtet.
Der IBP Weser ist am 21. Februar 2012 auf der gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen Niedersachsens und Bremens beschlossen worden.
Die Beschlussfassung des IBP Weser – Februar 2012 - mit Anhang, Karten und allen Fachbeiträgen ist hier abrufbar.
(nicht vollständig barrierefrei)
Bearbeitungsgebiet (Karte 1:220.000)
(PDF, 1,94 MB)
Niedersächsische FFH-Gebiete (Karte 1:220.000)
(PDF, 1,58 MB)
Niedersächsische Vogelschutz-Gebiete (Karte 1:220.000)
(PDF, 1,53 MB)
Vereinbarung über die Erstellung eines gemeinsamen Integrierten Bewirtschaftungsplans
(PDF, 0,11 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Jens Marotz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Im Dreieck 12
D-26127 Oldenburg
Tel: +49 (0)441/95069-146
Fax: +49 (0)441/95069-202