Schutzgebiete, die zur Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen ausgewiesen wurden
Zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" werden FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt, also als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet (im Einzelfall auch als Geschützter Landschaftsbestandteil) ausgewiesen. (Arbeitshilfen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten gibt es hier.)
Die Natura 2000-Gebiete innerhalb der Großschutzgebiete werden durch die entsprechenden Gesetze geschützt: Nationalpark Harz (Niedersachsen), Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Ein kleiner Teil der Natura 2000-Gebietsfläche (Truppenübungsplätze der Bundeswehr) ist durch eine Vereinbarung mit dem Bund so gesichert, dass sie eine naturschutzrechtliche Schutzgebietsausweisung ersetzt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie tabellarische Übersichten zu den bisher erfolgten Schutzgebietsausweisungen, die als Schutzzweck ausdrücklich auch die Umsetzung der FFH- bzw. EU-Vogelschutzrichtlinie zum Ziel haben. Die Übersichten werden laufend aktualisiert.
Zu den einzelnen Gebieten gibt es detaillierte Informationen (u.a. Kurzbeschreibung, Übersichtskarte, Schutzgebietsverordnung und -karte).
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile