- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Bläulings-Biotop bei Oesselse"
Kennzeichen: GLB H-R 001
Der Geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus mehreren langgestreckten Saumstrukturen entlang von Wegen und Gräben in einer von Ackerbau geprägten Agrarlandschaft. Abschnittsweise weist der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) in den Saumstrukturen größere Bestände auf. Die Wegeränder sind überwiegend gehölzfrei bis gehölzarm. Der Grabensaum in der nördlichen Verlängerung des Gleidinger Holzweges wird von einer Baumhecke dominiert. Am Höhnebach umfasst der GLB einen etwas breiteren Streifen zwischen zwei Wegen, der der Aufnahme und Versickerung von Siedlungswasser dient. Dieser Bereich ist mit Röhrichten und Weidengebüschen vielgestaltiger, gleichzeitig jedoch durch ein Rückhaltebecken künstlich überprägt.
Im Gebiet lebt eine kleine Population der in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous). Der Erhalt dieser Art soll durch die Verordnung und durch entsprechende Pflegemaßnahmen gesichert werden.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 108 "Bockmer Holz, Gaim".
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover