- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Gehölze bei Epe"
Kennzeichen: GLB OS 036
Der südliche Teilbereich des gut fünf Hektar großen geschützten Landschaftsbestandteils umfasst einen Landschaftsausschnitt mit vielen Baumreihen, in denen die Eiche dominiert. Der nördliche Bereich wird von einer rund vier Hektar großen Waldfläche eingenommen. Diese Waldbestände werden zum Teil durch Eichen und zum Teil durch Rotbuchen geprägt, ein erheblicher Teil wird gegenwärtig aber auch von einem nicht standortheimischen Roteichenforst eingenommen. Unter den Bäumen wachsen bereichsweise viele Stechpalmen, und es finden sich etliche morsche Wurzelstöcke, die dem Hirschkäfer als Entwicklungsstätte dienen.
Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für den nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützten Hirschkäfer.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des FFH-Gebietes 320 „Gehölze bei Epe".
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover