- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Grenzkanal Bohmte"
Kennzeichen: GLB OS 034
Der insgesamt ca. 1,3 km lange Gewässerabschnitt wird im Wesentlichen durch seinen kanalartigen Ausbau mit seinen 4-5 m hohen Böschungen geprägt. Der ganzjährig wasserführende Gewässerlauf weist großenteils eine sandige, insgesamt bis zu 2 m breite Sohle und eine lebensraumtypische, teilweise wintergrüne Wasser- und Röhrichtvegetation auf. Die Wasserqualität ist als gut und das Wasser natürlicherweise als basenreich einzustufen.
An den Böschungen befinden sich typischerweise überwiegend auf dem untersten Meter Röhrichtgürtel und auf den verbleibenden, oberen 3-4 m eine halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte. Die in früherer Zeit großflächig als Heide genutzte Landschaft rund um den Grenzkanal unterliegt heute einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, wobei der Ackerbau überwiegt.
Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für die nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte Libellenart Helm-Azurjungfer sowie für andere gefährdete bzw. geschützte Pflanzenarten.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des FFH-Gebietes 321 „Grenzkanal“.
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover