- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Wörpe"
Kennzeichen: GLB ROW 014
Der geschützte Landschaftsbestandteil befindet sich westlich der Ortschaft Wilstedt in der Samtgemeinde Tarmestedt. Er umfasst einen ca. 1,15 km langen Abschnitt der Wörpe mit einem von Hochstaudenfluren gekennzeichneten Uferbereich, die Breite beträgt ca. 17-18 m.
Das Gebiet ist ein wertvoller Lebensraum für einige gefährdete Tierarten wie Fischotter, Fluss- und Meerneunaugen.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des im Landkreis Rotenburg (Wümme) liegenden Teils des FFH-Gebietes Nr. 33 "Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor".
Zuständig ist der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover