- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützte Landschaftsbestandteile "Steinbruch Bernsen" und "Steinbruch Rohden"
Kennzeichen: GLB SHG 018
Die Geschützten Landschaftsbestandteile Steinbruch Bernsen und Steinbruch Rohden liegen im Wesergebirge in der Naturräumlichen Region Weser- und Weser-Leinebergland. Der Steinbruch Bernsen umfasst den vorhandenen Kalksteinbruch an der Westendorfer Egge. Der Steinbruch Rohden umfasst den ehemaligen Kalksteinbruch Rohden sowie im nördlichen Bereich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.
Die Geschützten Landschaftsbestandteile dienen dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V69 "Uhu-Brutplätze im Weserbergland".
Zuständig ist der Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörde.
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Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover