- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Steinbruch Hamelspringe"
Kennzeichen: GLB HM 005
Der Geschützte Landschaftsbestandteil liegt im Bereich des Mattenberges im bewaldeten Höhenzug des Süntels. Er umfasst das Gelände des Steinbruches Hamelspringe in seinen bisher genehmigten Grenzen sowie des zur Vorrangausweisung Rohstoffgewinnung vorgesehenen Gebietes. Schutzzweck des Gebietes ist der Schutz der Lebensstätte des Uhus.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland".
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover