- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Geschützter Landschaftsbestandteil "Teichfledermausgewässer im Landkreis Aurich"
Kennzeichen: GLB AUR 022
Die Gebiete bestehen aus sieben Stillgewässern sowie einem Teilbereich der Westerender Ehe, einem Geestabfluss-Gewässer natürlichen Ursprungs.
Die Gewässer bestehen unter anderem aus ehemaligen Abgrabungsgewässern, die durch Sandabbau und Kleigewinnung für den Deichbau sowie ähnlichen Vorhaben entstanden sind. Die Umgebung der Gewässer ist stark von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und in Teilbereichen von Sandabbau geprägt. Natürliche Landschaftselemente wie nasse Senken, Überschwemmungsflächen oder Binnenseen sind mit der zunehmenden Inanspruchnahme der Landschaft selten geworden. Die Gebiete bieten durch ihre Wasserflächen Ersatzlebensräume für Arten und Lebensgemeinschaften.
Die Stillgewässer und die sie zum Teil umgebenden Saumstrukturen bieten Lebensraum, Jagd- und Rasthabitate für verschiedene geschützte Tierarten, wie zum Beispiel Teichfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr und weitere Arten. Die Westerender Ehe wird als Leitkorridor für den Flug der Teichfledermaus zu den Jagdgewässern genutzt.
Die Gewässer befinden sich teilweise in der Nähe des Vogelschutzgebietes V09 „Ostfriesische Meere“. Verschiedene Vogelarten nutzen Teilbereiche der Gebiete als Nahrungs- und Bruthabitat.
Im Gebiet kommen typische Arten der Schwimmblatt- und der Wasserlinsengesellschaften vor. Sie werden im Verlandungsbereich von Röhrichtarten nährstoffreicher Standorte begleitet und sind landseitig zum Teil von gehölzreichen Saumstrukturen unterschiedlicher Ausprägung umgeben.
Ein Teil der Gewässer wird zum Angeln und Baden und damit für Zwecke der Erholung in der freien Landschaft genutzt.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des FFH-Gebietes 183 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Aurich“.
Zuständig ist der Landkreis Aurich als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht der Verordnungstext zum Download zur Verfugung.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover