- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "An der Schleifmühle"
Kennzeichen: LSG NI 048
Das LSG „An der Schleifmühle“ ist im Wesentlichen durch Laub- und Nadelwald sowie durch einen das Gebiet in West-Ost-Richtung in einem kleinen Tälchen durchfließenden Bach geprägt, der mehrmals zu Teichen aufgestaut ist.
Im Osten des Gebietes befindet sich der v. Arenstorffsche Gutspark, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist und zur Naherholung genutzt wird. In dem Park befindet sich noch heute die Erbbegräbnisstätte der Familie. Den gesamten von unbefestigten Wegen durchzogenen Park umgibt eine Reihe Eichen mit zum Teil erheblichen Stammumfängen. Im westlichen Teil des Bachlaufes sind einzelne starke Eichen beidseitig des Baches mit älteren Pappeln gemischt. Auf dem nach Norden ansteigenden Gelände wachsen überwiegend Buchen. Im westlichen Teil des Parks befindet sich eine nicht mehr genutzte Abgrabungsstelle.
Das LSG „An der Schleifmühle“ ist eine durch Topografie, Wald, Park, Kulturflächen und Bachtal abwechslungsreiche und kleinräumig gegliederte Landschaft, die durch die Ortsnähe eine besondere Wertigkeit als Erholungsraum für den Menschen besitzt.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 298 "Marklohe ".
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover