- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "An der Schneckenstiege"
Kennzeichen: LSG ROW 134
Im nordwestlichen und zentralen Bereich des Landschaftsschutzgebietes befinden sich Birken- und Kiefern-Moorwälder bzw. Birken-Bruchwälder sowie einige extensiv genutzte Grünlandflächen und eine von Pfeifengras dominierte Fläche. Die restlichen Flächen sind intensiv genutzte Grünlandflächen und Ackerflächen, die im westlichen Bereich dem Kranich (Grus grus) als Sammel- und Rastplatz dienen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 38 "Wümmeniederung".
Zuständig ist der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover