- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Aschau und Quarmbach"
Kennzeichen: LSG CE 037
Die Grünländer werden genutzt als Mähwiesen, Weiden oder Mähweiden. Biotopvernetzungsstrukturen wie Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen und Stillgewässer unterschiedlicher Größe, Entstehung und Entwicklung gliedern und strukturieren die Niederung. Die Abwechslung von offenem, teilweise durch Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken gegliedertem Grünland sowie von naturnahen Auwäldern, von Weidengebüschen und Uferstaudenfluren entlang der Fließgewässer prägen das LSG und bestimmen seine besondere Eigenart und Schönheit.
Die auetypischen Lebensräume stellen in ihrer Ungestörtheit und Ruhe wichtige Lebensstätten für schutzbedürftige Arten dar.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 86 „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“.
Zuständig ist die Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover