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Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme"

Kennzeichen: LSG ROW 135


Das Gebiet umfasst einen ca. 12,5 km langen Abschnitt der Ramme (nördlich von Wohnste bis östlich von Groß Meckelsen) sowie einen 5 km langen Abschnitt der Aue (südlich von Halvesbostel bis Ramshausen) mit jeweils ca. 5 m breiten Uferrandstreifen, welche von Hochstaudenfluren gekennzeichnet sind.

Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung und Entwicklung der Ramme und der Aue als naturnahe Fließgewässer insbesondere als Laich- und Aufwuchsgewässer von Bach- und Flussneunaugen sowie als Lebensraum des Steinbeißers, des Fischotters und des Schwarzstorchs. Weiterhin sollen die Gewässerböschungen und Uferrandstreifen mit Röhrichten und Hochstaudenfluren als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und entwickelt werden.

Das LSG dient als kleines Teilstück dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 30 "Oste mit Nebenbächen".

Zuständig sind der Landkreis Rotenburg (Wümme), der Landkreis Stade und der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörden.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Aue und Ramme"   Bildrechte: NLWKN
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme"   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme"   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Aue und Ramme"   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)

Zum Druck stehen Ihnen auch PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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