- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Aue und Ramme"
Kennzeichen: LSG ROW 135
Das Gebiet umfasst einen ca. 12,5 km langen Abschnitt der Ramme (nördlich von Wohnste bis östlich von Groß Meckelsen) sowie einen 5 km langen Abschnitt der Aue (südlich von Halvesbostel bis Ramshausen) mit jeweils ca. 5 m breiten Uferrandstreifen, welche von Hochstaudenfluren gekennzeichnet sind.
Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung und Entwicklung der Ramme und der Aue als naturnahe Fließgewässer insbesondere als Laich- und Aufwuchsgewässer von Bach- und Flussneunaugen sowie als Lebensraum des Steinbeißers, des Fischotters und des Schwarzstorchs. Weiterhin sollen die Gewässerböschungen und Uferrandstreifen mit Röhrichten und Hochstaudenfluren als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und entwickelt werden.
Das LSG dient als kleines Teilstück dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 30 "Oste mit Nebenbächen".
Zuständig sind der Landkreis Rotenburg (Wümme), der Landkreis Stade und der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörden.
Zum Druck stehen Ihnen auch PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover