- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bäche im Artland"
Kennzeichen: LSG OS 056 (NDS.) / LSG OS 058 (LANDKREIS)
Das rd. 1.095 ha große Gebiet erstreckt sich über eine Ausdehnung von rund 16 km in Nord-Süd-Richtung und etwa 18 km in Ost-West-Richtung. Markante Grenzen und Orientierungspunkte sind im Norden die Kleine Hase, im Süden und Westen die Ankumer Höhen als Wasserscheide und im Osten die Hase. Es besteht hauptsächlich aus einem überwiegend zusammenhängenden Fließgewässersystem. Die Hauptgewässerläufe entspringen teilweise in den „Ankumer Höhen” und durchfließen die Schwemmlandebene des Artlandes.
Die Bäche gelten als für den Naturraum repräsentative Fließgewässer mit flutender Unterwasservegetation und insbesondere als bedeutender Lebensraum von Fisch- und Rundmaularten. Die teils naturnahen, teils begradigten, 1 bis 2 m breiten Bäche verlaufen streckenweise in Kerbtälern, aber auch in breiteren Niederungen. Sie werden stellenweise von Galeriewäldern, flächigen Erlen-Auwäldern oder auch feuchten Hochstaudenfluren begleitet.
An den sandig-lehmigen Talrändern treten kleinflächig Eichen-Hainbuchenwald, Stieleichen-Birkenwald und Buchen-Eichenwald auf. In den umliegenden Flächen findet sich eine bäuerliche Kulturlandschaft mit einem reich gegliederten Landschaftsbild geprägt durch Einzelbäume, Hecken, Feldgehölze, die regionaltypischen Erlenbruchwälder und weitere größere Laubwaldstücke.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 53 "Bäche im Artland".
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:
- Verordnungs-Übersichtskarte 1:25.000
- Verordnungskarten 1:5.000:
- Alle Karten 1-32 (85 MB)
- Karten 1-3: Wehdemühlenbach
- Karten 5-10, 4: Mittelbach, Ahlerbach, Hekeser Bach, Strautbach, Dinninger Bach, Renslager Kanal
- Karten 11-18: Eggermühlenbach
- Karten 19-25, 17-18: Reitbach, Hohenhorster Bach
- Karten 26-32: Langenbach, Bohlenbach, Grother Kanal, Kleine Hase
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover