- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bäkental der Haaren, Putthaaren und Ofener Bäke einschließlich Teilbereiche des Wold"
Kennzeichen: LSG WST 081
Das Landschaftsschutzgebiet setzt sich zusammen aus Laub-Mischwaldflächen mit Eichen-Hainbuchen-Mischwald, Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald der Talniederung und Erlen-Bruchwald nährstoffreicher Standorte. Prägend sind die Bäkentäler der Haaren, Putthaaren und Ofener Bäke mit unterschiedlich intensiv genutzten Grünlandflächen. Eingestreut sind Feuchtwiesen und Weiden, Röhrichte, Rieder, Fließ- und Stillgewässer mit typischer Ufervegetation sowie Weiden- und Erlengebüschen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 237 "Haaren und Wold bei Wechloy".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover