- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bäkental der Halfsteder, Bokeler und Nutteler Bäke einschließlich randlicher Waldflächen Mansholter Holz und Schippstroth"
Kennzeichen: LSG WST 097
Das Gebiet umfasst das Fließgewässersystem Halfsteder-, Nutteler- und Bokeler Bäke, das die angrenzend liegende Natura 2000-Umsetzungsfläche Mansholter Holz und Schippstroth prägt. Weiterhin ist das Schutzgebiet durch Eichen-Mischwald lehmiger frischer Sande und bodensauren Buchenwald am Talrand der Natura 2000- Umsetzungsfläche gekennzeichnet.
Die Bäkentäler sind durch Einzelbäume, Baum- und Strauchreihen sowie kleine Laubwaldflächen vielfältig strukturiert und werden als Grünland bewirtschaftet. Mesophiles Grünland, sonstiges nährstoffreiches Feuchtgrünland und Intensivgrünland wechseln kleinräumig.
Gemeinsam mit den Kleinstrukturen, den kleinen Waldparzellen sowie der Grünlandnutzung an den Bäkentälern und den ausgeprägten Laub-Mischwäldern hat diese Landschaft als typische Kulturlandschaft des Ammerlandes eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus bietet das LSG der Tierwelt einen Lebensraum als Brut- und Nahrungsbiotop.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 007 "Mansholter Holz und Schippstroth".
Zuständig ist der Landkreis Ammerland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover