- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Berelries"
Kennzeichen: LSG WF 048
Das Berelries ist ein überwiegend naturnaher Laubwaldbestand mit Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwald und Eichen-Hainbuchenwald auf teils kalkreichen Standorten und auf teils tiefgründigen, frischen Lössböden mit artenreicher Krautschicht.
Das Landschaftsbild ist geprägt von dem Laubwaldgebiet und dem außerhalb des Waldes sanft abfallenden Gelände mit landwirtschaftlicher Nutzung. Im westlichen Teil befindet sich ein ehemaliger Kreideabbau mit vielfältigen Standortbedingungen. Die Landschaft wird gegliedert durch wegbegleitende Hecken und Bäume sowie durch Straßenbäume.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 383 "Berelries". Die geringen Flächenanteile, die im Nordosten jenseits der Kreisgrenze liegen, sind durch das gleichnamige LSG "Berelries" des Landkreises Hildesheim geschützt.
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover