- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß"
Kennzeichen: LSG GS 063
Das etwa 238 ha große Landschaftsschutzgebiet "Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß" umfasst die Offenlandflächen um Hohegeiß sowie die Waldflächen im Wolfsbachtal. Es ist in weiten Teilen vom Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ umgeben, zudem grenzt im Süden das LSG GÖ 025 "Wolfsbachtal bei Zorge" an
Das Landschaftsschutzgebiet bildet mit den Lebensraumtypen (LRT) Berg-Mähwiesen (LRT 6520), artenreichen Borstgrasrasen (LRT 6230), Hochstaudenfluren (LRT 6430), Pfeifengraswiesen (LRT 6410) und kalkreichen Niedermooren (LRT 7230) einen der größten und artenreichsten Bergwiesenkomplexe im niedersächsischen Harz.
Es bietet mit seinen naturnahen Strukturen Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Feuchtwiesen-Perlmutterfalter (Brenthis ino) und Kleiner Ampferfeuerfalter (Lycaena hippothoe) sowie Wiesen-Feuerlilie (Lilium bulbiferum ssp. bulbiferum), Trollblume (Trollius europaeus), Arnika (Arnica montana) und Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) und mit seinen naturnahen Gewässern auch der Groppe (Cottus gobio) einen wichtigen Lebensraum.
Die Wiesen um die Ortschaften im Oberharz wurden jahrhundertelang in traditioneller Weise von Bergbauern bewirtschaftet. In den vergangenen Jahrzehnten führte die moderne Landwirtschaft zu gegenläufigen Prozessen: einerseits zur Nutzungsintensivierung mit verstärkter Düngung und einer Entwicklung der Vegetation in Richtung von artenärmeren aber ertragsreicheren Grünlandbeständen, andererseits zur Nutzungsaufgabe und zum Brachfallen der Flächen.
Einige wenige Landwirte um Hohegeiß bzw. im Oberharz allgemein übernehmen heute die Pflege der Bergwiesen trotz teils strenger Auflagen zur Mahd, Beweidung oder Düngung und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Bergwiesen.
Die Bergwiesen, welche die Ortschaft Hohegeiß umgeben, und die sich daran anschließenden Waldflächen ergeben zusammen ein vielfältiges, eigenartiges und schönes Gesamtbild, den sogenannten „Harzer Dreiklang“ und sind daher auch von besonderer kulturhistorischer Bedeutung.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 150 "Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung:
Verordnung aus 2018
Änderungsverordnung aus 2021
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten (einschließlich Änderungen aus 2021) zur Verfügung
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover