- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bever und Reither Bach"
Kennzeichen: LSG STD 024
Das Schutzgebiet ist besonders geprägt durch die Gewässerläufe von Bever und Reither Bach und den hohen Grünlandanteil mit einem verzweigten Gewässernetz. Mit Feucht- und Nassgrünländern, seggen-, binsen- oder hochstaudenreichen Nasswiesen, Au- und Bruchwäldern kommen selten gewordene Landschaftselemente vor. Das Gebiet wird u. a. besiedelt von Neuntöter, Bachneunauge und Kammmolch.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 30 "Oste mit Nebenbächen".
Zuständig ist der Landkreis Stade als untere Naturschutzbehörde.
.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover