- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bodensteiner Klippen und Klein Rhüdener Holz"
Kennzeichen: LSG GS 061
Das ca. 3.140 ha große Schutzgebiet ist besonders gekennzeichnet durch das größte Silikatfelsvorkommen im Leine-Weserbergland, die Bodensteiner Klippen (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation) und andere Sandsteinfelsen. Zum Schutz der Felsen und der dort gut entwickelten Felsspaltenvegetation aus Dornfarn, Tüpfelfarn und Moosen einschließlich ihrer typischen Tier- und sonstigen Pflanzenarten ist das Klettern ausschließlich auf den in der Kletterkonzeption Niedersachsen des Deutschen Alpenvereins (Stand Mai 2007) dargestellten Kletterrouten erlaubt.
Zudem prägen beispielsweise mesophile Kalkbuchenwälder, Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder mit ihrer biotoptypischen Ausstattung (z.B. Weiße Hainsimse, Hexenkraut, Waldmeister, Perlgras, Buschwindröschen, Waldveilchen, Waldziest, Frauen- und Eichenfarn) sowie strukturreiche Eichenwälder das Schutzgebiet. Gefährdete Arten wie Abendsegler, Zwergfledermaus, Bechsteinfledermaus, diverse Spechtarten, aber auch die Europäische Wildkatze, der Veilchen-Perlmutter- oder der Braune Würfelfalter sind dort zu finden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover