- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Böhmeaue"
Kennzeichen: LSG HK 050
Das Gebiet dient der Sicherung und möglichst naturnahen bis natürlichen Entwicklung der „Böhme“ mit Teilen ihrer Nebengewässer als naturnahe Fließgewässer u. a. mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen, guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigten Verlauf, zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum und artenreichem Grünland im Wechsel sowie einer gut entwickelten flutenden Wasservegetation an besonnten Stellen.
Charakteristische Tierarten sind hier u. a. Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo), Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltonii), Gemeine Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) und Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia), Eisvogel und Braunkehlchen, Fischotter und Biber, Groppe, Bach- und Flussneunauge, Elritze und Äsche sowie die Bachmuschel (Unio crassus).
Charakteristische Pflanzenarten sind z. B. Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Geflecktes Knabenkrauts (Dactylorhiza maculata), Fieberklee (Menyanthes trifoliata), Schachblume (Fritillaria meleagris) oder Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum).
Die Niederungsbereiche sind gekennzeichnet u. a. durch Altarme und Altgewässer, Röhrichte, Großseggenrieder, Hochstaudenfluren, Schwarzerlen-Bruchwälder, Erlen-Eschen-Auwälder und Weidengebüsche. Die Grünlandflächen sollen möglichst artenreich entwickelt und die Niedermoore, Hochmoore und Sandheiden erhalten und wiederhergestellt werden.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 077 "Böhme".
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover