- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Borsum-Heede-Schukenbrook"
Kennzeichen: LSG EL 030
Das ca. 545 ha große Schutzgebiet liegt im Norden des Landkreises Emsland und gehört zum EU-Vogelschutzgebiet V 16 Emstal von Lathen bis Papenburg. Es ist somit Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst einen Ausschnitt des Niederungsgebietes der Ems und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der vorherrschende Teil der Flächen wird als Acker oder Ackergras bewirtschaftet. Kleinflächig finden sich Hochstaudenbestände sowie Weidengebüsche und sonstige Feldgehölze. Charakteristisch ist die weiträumige unzerschnittene Landschaft mit freien Sichtverhältnissen und wenigen Gehölzstrukturen.
Das gesamte Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche bedrohte Rastvögel. Unter den Brutvögeln sind unter anderem Wachtelkönig, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz und Uferschnepfe zu nennen. Als wertbestimmende Gastvogelarten kommen z.B. Zwerg- und Singschwäne, Bläss- und Saatgänse sowie Kiebitze vor.
Die Unterschutzstellung des Gebietes hat zum Ziel, die Funktionen des Gebietes für diese und noch zahlreiche weitere Vogelarten zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V16 "Emstal von Lathen bis Papenburg".
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover