- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Bruchbach"
Kennzeichen: LSG CE 035
Der ca. 11 km lange Heidebach „Bruchbach“ ist ein naturnaher bis mäßig ausgebauter , überwiegend kiesgeprägter Geestbach, in Teilflächen seiner Aue mit vorherrschender Grünlandnutzung sowie Waldflächen. Außerdem gehören der westlich angebundene „Geilgraben“ sowie die „Wittbecker Teiche“ zum Schutzgebiet. Der Bruchbach ist geprägt durch seine Unterwasservegetation, bachbegleitende Uferlebensräume wie Staudenfluren, bachbegleitende Gehölze, Grünländer der Talauen mit vermoorten Übergangsbereichen sowie Auenwälder und Moorwälder mit ihren charakteristischen Tierarten wie z. B. Fischotter, Schwarzstorch, Kranich und Eisvogel, Bachneunauge und Groppe oder verschiedene Libellenarten wie Gebänderter Prachtlibelle und Grüner Flussjungfer.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 301 „Entenfang Boye und Bruchbach“.
Zuständig sind der Landkreis Celle und die Stadt Celle als untere Naturschutzbehörden.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover