- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Die Große Aue - Von Steyerberg bis zur Weser"
Kennzeichen: LSG NI 066
Das Landschaftsschutzgebiet „Die Große Aue - Von Steyerberg bis zur Weser“ liegt im Landkreis Nienburg (Weser) in der Naturräumlichen Region „Weser-Aller-Flachland“. Das Gebiet setzt sich aus der namengebenden Großen Aue sowie mehreren naturnahen Altarmen (Altwasser) und angrenzenden Teichen zusammen.
Die Große Aue, ihre Altarme als naturnahe nährstoffreiche Altwasser und die Teiche als nährstoffreiche Stillgewässer bieten zusammen mit ihren angrenzenden Strukturen Lebensraum, Jagd- und Rasthabitate für verschiedene geschützte Tierarten, wie zum Beispiel für die Teichfledermaus oder den Fischotter.
Neben diesen beiden FFH-Arten finden auch weitere zu schützende Arten (Libellen, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Fische sowie Vögel) an und in der Großen Aue und ihren Nebengewässern einen Lebensraum.
Entlang der begradigten und ausgebauten Großen Aue befinden sich auf den Verwallungen hauptsächlich Trockenrasen und kleinflächig mageres Grünland. Die Aue selbst wird von wenigen naturnahen Elementen oder Gehölzen begleitet. An den Altarmen lassen sich teilweise ausgeprägte Verlandungsbereiche mit verschiedenen Verlandungsstadien finden, welche mit Teichrosen, Wasserlinsen, sowie dem Großen Schwaden und weiterer z. T. wurzelnder Schwimmblattvegetation und Arten der Froschbissgesellschaften bewachsen sind.
Weiterhin befinden sich in diesen Bereichen auch Röhrichte und Großseggenriede. Feuchte Hochstaudenfluren und Seggen-, Binsen-, und hochstaudenreiche Nasswiesen runden das Bild an den Altarmen ab.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg".
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
- Übersichtskarte 1:25.000
- Verordnungskarte Teilgebiet "An der Dunkheide" 1:6.000
- Verordnungskarte Teilgebiet "Große Aue bei Spelshausen" 1:6.500
- Verordnungskarte Teilgebiet "Altarme und Teiche Liebenau-Eickhof" 1:6.500
- Verordnungskarte Teilgebiet "Altarm am Arkenberg" 1:6.500
- Verordnungskarte Teilgebiete "Alte Aue und Altarme am Hokenkamp" 1:6.700
.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.
GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover