- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Dorm"
Kennzeichen: LSG HE 026
Der Dorm ist ein kleiner Schichtkamm, der sich ca. 100 m über die Umgebung erhebt. Das Schutzgebiet umfasst fast nur den höheren bewaldeten Teil des Dorms. Charakteristisch ist der arten- und strukturreiche Wald auf historisch alten Waldstandorten mit großflächig zusammenhängenden Buchenwäldern unterschiedlicher Ausprägung, seltenen Eichen-Hainbuchenwäldern; auf Hochflächen und an sonnenexponierten Hängen mesophilen Kalkbuchenwäldern und Kalktrockenhangwäldern. Weiterhin finden sich Bestände von über 160 Jahre alten Eichen und Buchen, am südlichen Waldrand mit artenreichen, wärmeliebenden Gebüschen und Säumen und auf einer brachgefallenen Obstwiese auch mit Halbtrockenrasen-Arten.
Der Muschelkalkrücken des Dorm ist durchzogen von mehreren Erdfallketten mit naturnahen Erlenbruchwäldern, Kleingewässern und kleinen Bachtälchen. An beiden Hangseiten liegen häufig Quellaustritte, die sich zu kleinen Quellbächen vereinigen, z. T. mit bachtypischer Vegetation sowie gut ausgeprägten quelligen Auwaldbereichen.
Das Landesschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 369 "Dorm".
Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover