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Landschaftsschutzgebiet "Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief“

Kennzeichen: LSG BRA 029


Das LSG hat eine Größe von ca. 33 ha. Es handelt sich um künstliche Marschengewässer, die über Freiflut (Siel) bzw. Schöpfwerke in die Weser entwässern. Geschützt sind die Gewässer sowie die angrenzenden Uferrandbereiche in einer Breite von 5 m.

Das Landschaftsschutzgebiet dient als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der Verbesserung der Repräsentanz von Lebensräumen des Bitterlings in den Ems- und Wesermarschen. Darüber hinaus sind die Gewässer ein wichtiger Lebensraum für Muscheln (insbesondere Gemeine Teichmuschel / Anodonta cygnea, Flache Teichmuschel / Anodonta anatina und Malermuschel / Unio pictorum), als Wanderkorridor für den Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) und den Steinbeißer (Cobitis taenia), als Jagdhabitat und Leitlinie für Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) u. a. als streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 208 „Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief".

Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief"   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief"   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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