- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief“
Kennzeichen: LSG BRA 029
Das LSG hat eine Größe von ca. 33 ha. Es handelt sich um künstliche Marschengewässer, die über Freiflut (Siel) bzw. Schöpfwerke in die Weser entwässern. Geschützt sind die Gewässer sowie die angrenzenden Uferrandbereiche in einer Breite von 5 m.
Das Landschaftsschutzgebiet dient als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet der Verbesserung der Repräsentanz von Lebensräumen des Bitterlings in den Ems- und Wesermarschen. Darüber hinaus sind die Gewässer ein wichtiger Lebensraum für Muscheln (insbesondere Gemeine Teichmuschel / Anodonta cygnea, Flache Teichmuschel / Anodonta anatina und Malermuschel / Unio pictorum), als Wanderkorridor für den Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) und den Steinbeißer (Cobitis taenia), als Jagdhabitat und Leitlinie für Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) u. a. als streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 208 „Dornebbe, Braker Sieltief und Colmarer Tief".
Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover