- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Drawehn - Teilgebiet im Landkreis Uelzen"
Kennzeichen: LSG UE 028
Das Gebiet befindet sich im Naturraum Ostheide in der Untereinheit Hohe Geest im Übergang zum westlich liegenden Uelzener Becken. Es ist hat eine Größe von rund 398 ha.
Geologisch wird das Gebiet durch die östlich an das Uelzener Becken angrenzende Osthannoversche Kiesmoräne, den Drawehn, geprägt. Die sandigen, wenig ertragreichen Böden sind stark wasserdurchlässig und erwärmen sich rasch. Die zumeist stärker sandigen Böden der Kuppenlagen sind mit Kiefernforst bewaldet. Die übrige Fläche wird als Ackerland genutzt, das überwiegend beregnet wird. Laubwälder nehmen nur geringe Flächenanteile ein, viele Waldränder sind jedoch durch randständige Birken und Eichen geprägt.
Charakteristisch ist die enge Verzahnung von Ackerflächen und Wald durch zurückspringende Waldränder sowie inselartige Wäldchen in den Ackerschlägen, die eine hohe Grenzlinienlänge von Wald-Feld-Übergängen und einen hohen Strukturreichtum bedingen
Das Gebiet wurde vor allem wegen des Vorkommens von Ortolan und Heidelerche unter Schutz gestellt.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V26 "Drawehn".
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover