- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Ellerndorfer Wacholderheide"
Kennzeichen: LSG UE 027
Das Landschaftsschutzgebiet liegt im Naturraum Hohe Heide. Es hat eine Größe von ca. 75 ha. Das durch zahlreiche Tälchen und kleine Kuppen gegliederte und bewegte Gelände ist überwiegend nach Süden geneigt. Auf den trockenen bis sehr trockenen, nährstoffarmen Sandböden wachsen strukturreiche, wacholderreiche Ginster-Sandheiden mit fragmentarisch eingestreutem Borstgrasrasen. Verstreut kommen alte solitäre und tiefbeastete Buchen, Eichen und Kiefern vor. Randlich ist auch Kiefernwald einbezogen.
Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet bezweckt die Erhaltung und Förderung insbesondere des halbnatürlichen Charakters und des Landschaftsbildes, das durch eine relativ großräumige, gut erhaltene, teils mit Wacholdergebüschen durchsetzte Heidelandschaft mit weiteren gefährdeten Biotoptypen, besonders Borstgrasrasen, auf nährstoffarmen Sandstandorten und Pfaden und kleinen Wegen geprägt ist.
Das LSG dient als kleines Teilstück dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 71 "Ilmenau mit Nebenbächen".
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover