- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Erseaue"
Kennzeichen: LSG PE 013
Für das Gebiet sind insbesondere seine miteinander im Verbund stehenden Grünlandflächen (Wiesen und Weiden) unterschiedlicher Nutzungsintensität mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt charakteristisch. Insbesondere im Überschwemmungsbereich der Erse und des Schneegrabens befinden sich verschiedene, feuchtigkeitsabhängige Biotoptypen. Dabei handelt es sich vor allem um Auenwälder und Nasswiesen – hier sind besonders die Bereiche um die Ortschaften Wipshausen, Wense und Rüper hervorzuheben – sowie Röhrichtflächen und Seggenrieder.
Auf die gesamte Fläche des LSG verteilt befindet sich zudem eine Vielfalt an unterschiedlichen, teilweise besonderen und schützenswerten Biotoptypen wie z. B. Sandtrockenrasen, Sumpfwälder, Erlen-Bruchwälder und naturnahe Stillgewässer.
Der Nordwesten des Gebiets umfasst mit den dort vorhandenen Teichen und den angrenzenden Wiesen und Weiden sowie den Nadel- und Laubwaldflächen ein bedeutendes Vorkommen des Kammmolches (Triturus cristatus).
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz der FFH-Gebiete Nr. 414 "Kammmolch-Biotop Plockhorst" und Nr. 459 "Erse".
Zuständig sind der Landkreis Peine und der Landkreis Gifhorn als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover