- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Estorfer See"
Kennzeichen: LSG NI 022
Das LSG „Estorfer See“ liegt im Überschwemmungsgebiet der Weser. Es umfasst zwei naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer als Reste eines ehemaligen Weserverlaufs (Altwasser), die über einen Graben miteinander verbunden sind. Im Gewässer dominieren typische Arten der Schwimmblatt-Gesellschaften und der Wasserlinsen-Gesellschaften. Sie werden im Verlandungsbereich von typischen Röhrichtarten nährstoffreicher Standorte begleitet. Der Estorfer See ist von Arten des Weidenauwaldes und am Ostufer auch des Hartholzauenwaldes umgeben.
Im Landschaftsschutzgebiet sind Relikte eines alten Weserverlaufes und damit typische Strukturelemente der Flussaue mit ihrer Funktion im Naturhaushalt erhalten geblieben. Überschwemmungen stellen regelmäßig einen Kontakt zur Weser her und beeinflussen die Entwicklung der beiden Stillgewässer sowie deren Artenspektrum.
Im Gebiet kommen u. a. die FFH-Art Teichfledermaus und der FFH-Lebensraumtyp „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften" vor
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg".
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover