- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
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Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück"
Kennzeichen: LSG OS 061 (NDS.) / LSG OS 060 (LANDKREIS)
Das Gebiet umfasst Teile des von Nordwesten nach Südosten verlaufenden Hauptzuges des Wiehengebirges und besteht aus drei Teilflächen, die insgesamt durch größere Höhenunterschiede und eine hohe Reliefenergie gekennzeichnet sind. Es ist weitgehend bewaldet, Laubwaldbestände nehmen gut ein Drittel der Gesamtfläche ein, Nadelholzbestände die Hälfte.
Unter den Laubwaldgesellschaften herrschen bodensaure und mesophile Buchenwälder vor. Hinzu kommen überwiegend feuchte, zumeist basenarme Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder sowie eine Reihe weiterer Waldgesellschaften bzw. Forstkulturen aus größtenteils einheimischen Laubholzarten.
Grünland nimmt ca. 5 % der Gesamtfläche ein, wobei artenarmes Intensivgrünland vorherrscht. Mit geringeren Flächenanteilen sind auch mesophiles Grünland sowie Nassgrünland, Grünlandeinsaaten und Ackernutzung zu finden.
Bei den im Gebiet entspringenden kleinen Bächen handelt es sich vorwiegend um naturnahe Bäche mit Feinsubstrat. Stillgewässer beschränken sich auf naturnahe Abgrabungsgewässer, Waldtümpel und einzelne naturferne Gewässer.
Unter den Säugetieren sind die Fledermäuse und hier insbesondere das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus hervorzuheben. Das Gebiet besitzt eine besondere Bedeutung als quartiernahes Jagdgebiet der Weibchen aus der in Kirche in Engter beheimateten Mausohrkolonie (FFH-Gebiet 335). Etwa ein Viertel der Gesamtwaldfläche ist strukturell für die von den Großen Mausohren bevorzugt ausgeübte Bodenjagd auf überwiegend flugunfähige Laufkäfer geeignet. Darüber hinaus befinden sich im LSG Männchen- und Paarungsquartiere.
Am West- und Ostrand des Schutzgebiets lebt je eine Kolonie der Bechsteinfledermaus, deren Wochenstubenquartiere im Wald liegen. Weitere im Gebiet vorkommende Fledermausarten sind u. a. Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große und Kleine Bartfledermaus.
Das Gebiet bietet Lebensraum auch für zahllose andere waldbewohnende Tierarten, wie z. B. für alt- und totholzbewohnende Käfer, Spechtarten (Schwarz- und Mittelspecht) sowie für weitere Säugetierarten. Aufgrund der Habitatstrukturen werden die Wälder als potenzieller Wiederbesiedlungsraum der Wildkatze angesehen.
Ebenso enthalten offene Tongrubenränder, Waldlichtungen und -ränder Teillebensräume für Reptilien, wie z. B. Waldeidechsen und Blindschleichen. Die vorhandenen Gewässer ermöglichen das Vorkommen von Amphibien, darunter auch der Kammmolch.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 446 "Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück".
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover